Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Kreis Stormarn, Fachdienst Naturschutz, hat nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einen Antrag zur Durchführung von Vernässungsmaßnahmen im südlichen Zentralbereich des NSG Nienwohlder Moor (FFH-Gebiet 2226-391) gestellt. Es handelt sich bei dem Vorhaben um einen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 WHG.
Für das geplante Vorhaben war nach § 7 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Nr. 13.18.1 der Anlage 1 (Liste "UVP-pflichtige Vorhaben") zum UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung erfolgte anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien.
Die überschlägige Prüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht.
Auf Antrag und nach Terminabsprache können die Unterlagen beim Kreis Stormarn, untere Wasserbehörde, Mommsenstraße 13 in 23843 Bad Oldesloe gerne eingesehen werden.
Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Bad Oldesloe, 02. Juni 2020
Az.: 651-40-1/051-085
Kreis Stormarn
Der Landrat
als untere Wasserbehörde
Im Auftrag
gez. Unterschrift
Dirk Willhoeft
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Stormarn
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | info@kreis-stormarn.de |
URL: | https://www.kreis-stormarn.de/ |
Datum der Entscheidung
02.06.2020