Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Für den Neubau der Ortsumgehung Schwarzenbek, Streckenabschnitt II zwischen
„Zubringer Nord“ und K 17 (Bau-km 1+025 bis Bau-km 4+105) ist am 12.06.2020 der
Planfeststellungsbeschluss (Az.: 553.32-B 209/B 404 05/10) ergangen. Im Zuge der
Bauausführung werden nun Änderungen am Kreisverkehrsplatz K 17 erforderlich, die
einer Zulassung gem. § 143 Abs. 2 LVwG SH für Planänderung vor Fertigstellung des
Vorhabens bedürfen.
Die Planänderung umfasst
1. Anpassungen der Querungsbereiche, der Ausstellflächen und der Wegebreite
für Radfahrer,
2. Anlage von Entwässerungsgräben,
3. Vergrößerung der Zu- und Abfahrten zum Kreisverkehrsplatz und
4. Herstellung von Feldzufahrten am Baubeginn der K 17.
Das hier zu betrachtende Grundvorhaben ist der Nr. 14.6 der Anlage 1 UVPG
zuzuordnen, für das eine allgemeine Vorprüfung zwecks Feststellung der UVP-Pflicht
vorgesehen ist. Für das zu ändernde Vorhaben wurde keine UVP durchgeführt.
Demnach ist eine UVP-Vorprüfung gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 2 UVPG
durchzuführen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT-SH)
Amt für Planfeststellung Verkehr (APV)
Hopfenstr. 29
24103
Kiel
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | planfeststellung@wimi.landsh.de |
URL: | https://www.schleswig-holstein.de/apv |
Datum der Entscheidung
26.05.2023