Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Bundesrepublik Deutschland - Bundesstraßenverwaltung -, vertreten durch die Abteilung Straßenwesen und Verkehr des Regierungspräsidiums Stuttgart, hat für das o.g. Straßenbauvorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach §§ 17 ff. Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit §§ 72 ff. Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG), dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) und dem Umweltverwaltungsgesetz (UVwG) - jeweils in der derzeit geltenden Fassung - beantragt. Gegenstand der Planfeststellung ist der sechsstreifige Ausbau der Bundesautobahn 6 im Streckenabschnitt zwischen Kupferzell und Ilshofen / Wolpertshausen. Der Abschnitt ist Teil der Gesamtplanung für den sechsstreifigen Ausbau der A 6 zwischen dem Autobahnkreuz Weinsberg und der Landesgrenze Baden-Württemberg / Bayern, die in insgesamt vier Verfahrensabschnitte aufgeteilt ist. Die Baustrecke beginnt ca. 800 m östlich der Anschlussstelle Kupferzell bei BAB-km 673+500 und endet ca. 2 km westlich der Anschlussstelle Ilshofen / Wolpertshausen bei BAB-km 684+200. Der vorliegende Abschnitt ist 10,7 km lang, wobei die ca. 1 km lange Kochertalbrücke im Bestand unverändert bleibt. Die Kochertalbrücke wurde vor wenigen Jahren saniert und für den sechsstreifigen Ausbau der A 6 an den Anschlussbereichen vorbereitet. Die Baumaßnahme beinhaltet auch den Neubau der kompletten Entwässerungseinrichtungen einschließlich der Straßenoberflächenbehandlungsanlagen, den Neubau sämtlicher Brückenbauwerke mit Ausnahme der Kochertalbrücke, die Umgestaltung der Anschlussstelle Schwäbisch Hall und die Erweiterung der Parkplätze mit WC-Anlagen (PWC-Anlagen) "Kochertal Nord" und "Kochertal Süd". Außerdem ist die Errichtung von Lärmschutzanlagen entlang der Strecke vorgesehen. Die kreuzenden Straßen und Wege werden soweit möglich in ihrer Lage belassen und an die Ausbauplanung der A 6 angepasst. Es wird mit einer Bauzeit von ca. 2,5 Jahren gerechnet. Um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch das Bauvorhaben soweit wie möglich zu vermeiden bzw. zu kompensieren, sind landschaftspflegerische Begleitmaßnahmen vorgesehen. Hierzu gehören z. B. die Pflanzung von Hecken, Einzelbäumen und Feldgehölzen, die Erweiterung einer Streuobstwiese, die Entwicklung eines Gewässerrandstreifens entlang der Kupfer, die Ersatzaufforstung von Wald, die Entwicklung von Extensivgrünland und die Anlage von Buntbrachestreifen für die Feldlerche.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierungspräsidium Stuttgart
Ruppmannstr. 21
70565
Stuttgart
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | poststelle@rps.bwl.de |
Telefon: | 0711 904-0 |
Fax: | 0711 904-11190 |
URL: | https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/default.aspx |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
11.03.2019 - 10.04.2019