Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Antragsteller, die Flughafen Leipzig/Halle GmbH, hat die dauerhafte Waldumwandlung von 2,67 ha auf den Flurstücken 6/2, 7/1, 20/5, 33/1 und 34 der Gemarkung Schkeuditz Flur 1 zum Zweck der Errichtung eines Regenrückhaltebeckens mit Retentionsbodenfilter beantragt.

Das Landratsamt Nordsachsen, Ordnungsamt, Untere Forstbehörde, ist gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 3 und § 37 Abs. 2 Satz 1 des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen vom 10. April 1992 (SächsGVBl. S. 137), rechtsbereinigt mit Stand vom 01. Januar 2020 (SächsWaldG), die zuständige Genehmigungsbehörde.

Nach § 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen vom 25. Juni 2019 (SächsGVBl. S. 525), das durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. August 2019 (SächsGVBl. S. 762) geändert worden ist (SächsUVPG), in Verbindung mit §§ 5 und 7ff . des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), das zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 25. Februar 2021 (BGBl. I S. 306) geändert worden ist (UVPG), in Verbindung mit der Nummer 17.2.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für die geplante Rodung zum Zwecke der Waldumwandlung von 1 bis 5 ha zur Feststellung der UVP-Pflicht eine standortbezogene Vorprüfung durchzuführen.

Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der Angaben des Antragstellers vom 08.07.2021 sowie dem Umweltbericht für den Bebauungsplan „Airport Gewerbegebiet nördlicher Bierweg“ durchgeführt. Die Vorprüfung hat ergeben, dass von dem Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltbelastungen zu erwarten sind und keine Pflicht zur Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.

UVP-Kategorie

Forstliche und landwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Landratsamt Nordsachsen
Ordnungsamt, Forstbehörde

04855 Torgau
Sachsen
Deutschland

E-Mail: info@lra-nordsachsen.de
URL: https://www.landkreis-nordsachsen.de/

Datum der Entscheidung

15.10.2021