Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die E.DIS Netz GmbH beantragte beim Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) die Durchführung eines energierechtlichen Planfeststellungsverfahren einschließlich Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung für die Ertüchtigung der 110-kV-Leitung Abzweig Erkner. Das geplante Vorhaben betrifft den Abschnitt von Hartmannsdorf bis zum heutigen Mast 17E mit einer Abschnittslänge von ca. 4,4 km. Das Vorhaben dient der Ertüchtigung des Regionalnetzes und ist eine Teilmaßnahme zum Anschluss des geplanten Umspannwerks Freienbrink, über das die Tesla Gigafactory ab Mai 2021 mit Strom versorgt werden soll. Auf diesem Abschnitt sollen 18 Masten zurückgebaut und 12 Masten neu errichtet werden. Im Zuge dieser Ertüchtigungsmaßnahme soll die aktuell vorhandene Dreiecks-Freileitungs-Einschleifung Erkner in Hartmannsdorf zurückgebaut werden. Die neue Einschleifung des Abzweiges Erkner in die 110-kV-Freileitung Fürstenwalde - Wildau (HT2024) wird durch die Ertüchtigung zweier Masten als Kabelendmasten realisiert. Zwischen diesen erfolgt eine 2-systemige Teil-Erdkabelverbindung. Das planfestzustellende Vorhaben betrifft im Landkreis Oder-Spree das Gebiet des Amtes Spreenhagen mit den Gemeindegebieten von Spreenhagen (OT Hartmannsdorf) und Gosen-Neu Zittau (OT Neu Zittau). Antragsgrundlage und Verwaltungsverfahren: Für Errichtung und der Betrieb sowie die Änderung einer Hochspannungsfreileitung mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt oder mehr ist gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Gemäß Nr. 19.1.4 der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) wäre für eine Hochspannungsfreileitung mit einer Länge von weniger als 5 km und einer Nennspannung von 110 kV oder mehr eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR) erachtete es auf Antrag der Vorhabenträgerin gemäß § 7 Abs. 3 UVPG als zweckmäßig, auf die Vorprüfung zu verzichten. Es besteht daher die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die ausgelegten Planunterlagen enthalten die nach § 16 Abs. 1 UVPG notwendigen Angaben zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens. Der Plan wurde am 12.11.2021 festgestellt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
Inselstraße 26
03046
Cottbus
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | lbgr@lbgr.brandenburg.de |
Telefon: | +49 355 48640 0 |
Fax: | +49 355 48640 110 |
URL: | www.lbgr.brandenburg.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
12.11.2021
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
16.11.2020 - 15.12.2020