Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Wasser- und Bodenverband „Oberland-Calau“ (Vorhabenträger) hat beim Landesamt für Umwelt, Referat W11 „Obere Wasserbehörde“ (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) für das Vorhaben „Anschluss von Altarmen zwischen Wehr 34 und Wehr 66 im Großen Fließ – Maßnahmenkomplex 2“ gemäß § 68 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit Schreiben vom 18. März 2019, zuletzt ergänzt am 27.Januar 2023 einen Antrag auf Planfeststellung gestellt. Das Vorhaben sieht vor, die Altarme 2, 4 und 5 des Großen Fließes im Zuge der Umsetzung des Maßnahmenkomplexes 2 wieder anzuschließen. Die Gestaltung und Umsetzung der einzelnen Maßnahmen berücksichtigen dabei die Zielvorgaben des FFH-Teilmanagementplanes „Altarmanschlüsse Großes Fließ östlich Hotel Eiche“. Die Altarme 2, 4 und 5 sollen im Hauptschluss in das Gewässersystem eingebunden werden, sodass der Hauptabfluss über die Altarme geleitet wird. Zur Gewährleistung des Hauptabflusses über die Altarme ist die Errichtung von Überlaufschwellen im jetzigen Lauf des Großen Fließ vorgesehen. Der Hochwasserschutz wird durch das Überströmen der Überlaufschwellen, bei gleichzeitig hydraulisch angepasster Verteilung der Gesamtabflussmenge zugunsten der Altarme, gewährleistet. Durch den Anschluss der Altarme und die dadurch veränderte Abflusssituation sollen Breiten- und Tiefenvarianzen und damit eine Erhöhung der Strömungsvarianzen erzeugt werden. Im jetzigen Verlauf des Großen Fließes sind vor allem Strömungsdiversitäten zu gering ausgeprägt, so dass z. B. Jungfische nicht die für sie notwendigen strömungsberuhigten Bereiche finden. Gleichzeitigt wird die Eigendynamik des Großes Fließes lokal erhöht. Es werden Kolke an den Prallufern, Flachwasserbereiche an den Gleitufern und Stillwasserbereiche in den nun umgeleiteten Gewässerabschnitten entstehen. Im Zuge der Maßnahmenumsetzung erfolgt die Wiederanbindung der Altarme grundsätzlich entlang der bestehenden Altwasserstrukturen, welche den ursprünglichen Gewässerverlauf des Großen Fließes definieren. Die vorhandenen Altwasserstrukturen variieren dabei im Grad des bereits fortgeschrittenen Verlandungsprozesses und unterscheiden sich daraus folgend teils wesentlich in der Dichte des vorhandenen Baumbestands. Vor dem Hintergrund des zur Wiederanbindung notwendigen Profilierungsquerschnittes sowie unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit des dafür teilweise notwendigen ökologischen Eingriffes, ist eine Wiederanbindung der Altarme 2, 4 und 5 im ursprünglichen Gewässerverlauf möglich. Insgesamt wird durch den Anschluss der Altarme die vorhandene Fließstrecke des Großen Fließes um 144 Meter verlängert. Für die notwendigen Anschluss-, Entschlammungs- und Entwässerungsarbeiten werden zudem neben den Baustelleneinrichtungsflächen auch bauzeitliche Zuwegungen von etwa 250 bis 600 Meter Länge und 3 Entwässerungsbecken mit einer Größe von 1.150 bis 2.600 Quadratmeter und einem Volumen von 660 bis 1.730 Kubikmeter errichtet und betrieben
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
W 11 Obere Wasserbehörde
Landesamt für Umwelt
Ramoth, Beatrix, Frau
Von-Schön-Straße 7
03050
Cottbus
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | beatrix.ramoth@lfu.brandenburg.de |
Telefon: | +49 355 4991 1419 |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
10.07.2024 - 09.08.2024