Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Ausgleichsagentur Schleswig-Holstein GmbH, Eschenbrook 4, 24113 Molfsee, hat die Erteilung einer Genehmigung für die Herstellung von drei Kleingewässern in der Stadt Norderstedt (Gemarkung Friedrichsgabe, Flur 8, Flurstücke 100/38 und 88/39) beantragt.

Es handelt sich bei dem Vorhaben um einen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 S. 1 WHG.
Gemäß Nr. 13.18.2 der Anlage 1 zum UVPG ist für das Vorhaben im Rahmen einer standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Abs. 2 UVPG festzustellen, ob eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht.
Eine überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien hat ergeben, dass keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Die mit der Herstellung von drei Kleingewässern verbundenen Auswirkungen auf die Umwelt sind unter Würdigung der Bestandssituation, der Minimierungsmaßnahmen und der Zielsetzung des Vorhabens als nicht erheblich zu beurteilen. Wasserschutzgebiete werden nicht verletzt. Hinsichtlich der Fauna ist eine Minimierung der auf die Bauzeit beschränkten Eingriffsfolgen zu erreichen.
Das Vorhaben unterliegt daher keiner UVP-Pflicht.

Diese Feststellung wird hiermit gemäß § 5 Abs. 2 S. 1 UVPG bekanntgegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 3 S. 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar.

Bad Segeberg, den 17.08.2018

Kreis Segeberg
- Der Landrat -
Untere Wasserbehörde

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

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Ansprechpartner

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