Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Teilnehmergemeinschaft Haselbach II hat beim Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz die Feststellung des Planes über die gemein-schaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG beantragt. Für den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war ge-mäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG i. V. m. Nr. 16.1 der Anlage 1 zum UVPG ei-ne allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzufüh-ren. Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichti-gung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erhebli-chen nachteiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht. Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz
Falkenberger Str. 4
95643
Tirschenreuth
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@ale-opf.bayern.de |
Telefon: | +49 9631 7920-0 |
Fax: | +49 9631 7920-601 |
URL: | http://www.landentwicklung.bayern.de/oberpfalz |
Datum der Entscheidung
14.03.2022