Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Notus energy Plan GmbH & Co. KG, Parkstraße 1, 14469 Potsdam beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in der Gemarkung Reesdorf, Flur 3, Flurstück 4 und Flur 4, Flurstück 2 zwei Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben. Das Vorhaben umfasst die Errichtung und den Betrieb von zwei Anlagen des Typs Vestas V162-6,2 mit einer Nabenhöhe von 169 m (incl. Fundamenterhöhung), einem Rotordurchmesser von 162 m und einer Leistung von 6,2 MW. Aufgrund der Inanspruchnahme von Waldflächen sollen dauerhaft 4.262 m² sowie temporär weitere 17.762 m² Wald in eine andere Nutzungsart umgewandelt werden. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Kenntnissen über die Merkmale des Vorhabens, die örtlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und der vorgesehenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter erwarten, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Durch schallreduzierten Betrieb in der Nachtzeit, ein Schattenwurf-Abschaltmodul, bedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung und die Ausrüstung der WEA mit einem Eisdetektionssystem sind Auswirkungen auf das Schutzgut Mensch als unerheblich zu bewerten. Am Standort der WEA sind keine Waldfunktionen kartiert. Es sind keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf geschützte Arten (insb. Fledermäuse und Zauneidechsen) zu erwarten.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de

Datum der Entscheidung

17.07.2024

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

046.00.00-22_Bekanntmachung_neg_Ergebnis_UVP-VP ( 046.00.00-22_Bekanntmachung_neg_Ergebnis_UVP-VP.pdf )