Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Wasserkraftwerk Hebertshausen OHG hat mit Schreiben vom 08.11.2021 eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis (Art. 15 Abs. 1 BayWG) für einen Zeitraum von 3 Jahren (d.h. bis zum 31.12.2024) zum Betrieb der zweiten Turbine und der Beibehaltung des derzeitigen Stauziels des Wasserkraftwerks an der Amper in Hebertshausen beantragt. Bis bisherige gehobene Erlaubnis vom 11.08.1997 war bis zum 31.12.2017 befristet. Mit Bescheiden vom 19.12.2017 und 06.12.2019 wurde für den Weiterbetrieb des Kraftwerks jeweils eine beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis, zuletzt bis zum 31.12.2021 erteilt. Derzeit wird auch parallel ein Verfahren für eine Bewilligung für das gesamte Kraftwerk unter Berücksichtigung bestehender altrechtlicher Positionen durchgeführt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Dachau
Sachgebiet 61 - Umweltrecht
Bgm.-Zauner-Ring 11
85221
Dachau
Bayern
Deutschland
E-Mail: | Umweltrecht@lra-dah.bayern.de |
Telefon: | +49 8131 74-0 |
Fax: | +49 8131 74-374 |
URL: | https://www.landratsamt-dachau.de |
Datum der Entscheidung
25.11.2021