Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Innerhalb des Naturschutzgebietes NSG-Lü 270 Fischerhuder Wümmeniederung, Gemeinde Ottersberg, Landkreis Verden, plant der Landkreis Verden, Untere Naturschutzbehörde wasserstauende Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushaltes innerhalb des o.g. Naturschutzgebietes. Es werden durch zwei Bestandswehranlagen weniger als 10 Mio. m³ Wasser zurückgehalten/gespeichert. Für das beantragte Vorhaben war gem. § 7 Abs. 1 i. V. m. Anlage 1 Nr. 13.6.2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung vom 18. März 2021 (BGBI. I S. 54), in der derzeit geltenden Fassung, im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zu ermitteln, ob die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die allgemeine Vorprüfung ist gem. § 7 Abs. 1 Satz 2 UVPG als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien durchzuführen. Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Verden hat als zuständige Behörde nach Prüfung gem. § 5 Abs. 1, § 7 Abs. 1 UVPG auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabenträgers -unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien- festgestellt, dass durch die geplante Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen hervorgerufen werden können. Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht. Diese Feststellung wird hiermit gem. § 5 Abs. 2 UVPG bekannt gegeben. Sie ist nach § 5 Abs. 2 Satz 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Verden (Aller), Niedersachsen
Wasserrecht, FD 70
Lindhooper Straße 67
27283
Verden (Aller)
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | kreishaus@landkreis-verden.de |
Telefon: | 04231 15-0 |
Fax: | 04231 15-603 |
URL: | https://www.landkreis-verden.de/ |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
07.02.2024