Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die swb Entsorgung GmbH beabsichtigt die bisher zur Mitverbrennung genehmigte Klärschlamm-menge Im Müllheizkraftwerk (MHKW) von 25.000 Mg/a auf 35.000 Mg/a zu erhöhen. Der Klär-schlamm ist entwässert und hat eine Trockenzubstanz zwischen 18% und 25%. Die genehmigte Ge-samtjahresmenge Abfall wird durch die Erhöhung der durchgesetzen Klärschlammmenge nicht er-höht. Der Klärschlamm wird per LKW angeliefert und auf der Fahrzeugwaage verwogen. Durch die Erhö-hung der Klärschlammmenge erhöht sich die Anlieferfrequenz von 4LKW/ Tag auf bis zu 6 LKW/ Tag. Nach der Verwiegung fahren die LKW zur Annahmestation und kippen den Klärschlamm ab. Hierzu wird der Deckel des Bunkers hydraulisch geöffnet. Der Klärschlamm wird über ein geschlos-senes System über Schneckenförderer zum Tagesbunker befördert, in dem der Klärschlamm über eine Wurfbeschickungsanlage in den Fallstrom des Mülls verteilt wird. Aufgrund der fast 8 Jahre langen Erfahrung mit der Mitverbrennung von Klärschlamm im MHKW werden keine Auswirkungen auf die Verbrennung und der Rauchgasreinigung erwartet. Im täglischen Betrieb wurden weder Auswirkungen auf Emissionswerte noch Einflüsse auf Ausbrand, Kesselasche, Flugasche, Reststoffe, Verbrauch von Harnstoff, Kalkmilch oder Trockensorbens festgestellt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Parkstraße 58-60
28209
Bremen
Deutschland
E-Mail: | ruediger.wedell@gewerbeaufsicht.bremen.de |
Telefon: | 0421 361 00000 |
URL: | https://www.gewerbeaufsicht.bremen.de |
Datum der Entscheidung
14.02.2020