Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Antragsteller plant im Landkreis Dahme-Spreewald, Gemarkung Golßen, Flur 9, Flurstücke 406 und 407 die Erstaufforstung gemäß § 9 des Waldgesetzes des Lan-des Brandenburg (LWaldG) auf einer Fläche von 7,05 ha Nach den §§ 5, 7 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit der Nummer 17.1.3 Spalte 2 der Anlage 1 zum UVPG ist für ge-plante Erstaufforstungen von 2 ha bis weniger als 20 ha Wald zur Feststellung der UVP-Pflicht eine standortsbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung wurde auf der Grundlage der Antragsunterlagen vom 25. Februar 2022, Az.: LFB_SELU_Obf-Luck-3600/515+29# durchgeführt. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben benannte Vor-haben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht auf den folgenden wesentlichen Gründen: • Die Entwicklung des Artenreichtums bei Tieren und Pflanzen, insbesondere aber bei Vögeln und Insekten, und die enorme Zunahme der Schutz- und Er-holungswirkung im Vorhabengebiet, waren wichtige Gründe dem Vorhaben zuzustimmen. • Es gibt keinen quantitativen bzw. qualitativen Flächenverlust. Die Fläche wurde bisher intensiv landwirtschaftlich genutzt. Weitere Vorhaben, die zum Verlust bestehender Nutzungen geführt haben bzw. noch führen könnten, sind nicht festgestellt worden. • Durch die geplanten Maßnahmen werden keine erheblichen und nachhaltigen Auswirkungen auf die Umwelt und die entsprechenden Schutzgüter erwartet.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesbetrieb Forst
Abteilung 3 FB Forsthoheit
Heinrich-Mann-Allee 103
14473
Potsdam
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | betriebsleitung@lfb.brandenburg.de |
Telefon: | +49 331 97929 301 |
Fax: | + 49 331 97929 390 |
Datum der Entscheidung
26.04.2022