Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit dem Bescheid des Landratsamtes Straubing-Bogen vom 13.08.2004, Az.: 42-6421/11, wurde dem Zweckverband zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe, Leutnerstraße 26, 94315 Straubing, auf seinen Antrag vom 22.03.1996, eingegangen beim Landratsamt Straubing-Bogen am 27.03.1996, ergänzt am 16.01.1998 und 19.08.1998, die Bewilligung zum Entnehmen von Grundwasser aus insgesamt 2 Brunnen auf den Grundstücken Flur Nrn. 742 und 759, Gemarkung und Gemeinde Hunderdorf, erteilt.

Die bewilligten Gewässerbenutzungen dienen der Trinkwasserversorgung (einschließlich Brauchwasser) der Gemeinde Hunderdorf und des Marktes Mitterfels. Eine Teilversorgung erfolgt in den Gemeinden Haselbach, Haibach, Ascha, Neukirchen und Windberg sowie der Stadt Bogen.

Die Bewilligung ist bis zum 01.07.2024 befristet.

Zum Schutz der öffentlichen Trinkwasserversorgung wurde mit der Verordnung des Land-ratsamtes Straubing-Bogen vom 13.08.2004 in der Gemeinde Hunderdorf und der Stadt Bogen ein Trinkwasserschutzgebiet festgesetzt (veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 25des Landkreises Straubing-Bogen vom 31.08.2004).

Mit dem Schreiben vom 31.10.2023 beantragte der Zweckverband zur Wasserversorgung der Bogenbachtalgruppe die Erteilung einer vorübergehenden befristeten beschränkten Erlaubnis nach Art. 15 BayWG für die Entnahme und Zutageförderung sowie Ableitung von Grundwasser aus den Brunnen IV und V bei Hunderdorf bis zum 31.12.2026, weil die für das wasserrechtliche Gestattungsverfahren erforderlichen Antragsunterlagen nicht vorliegen und deshalb das neue wasserrechtliche Gestattungsverfahren bis zum 01.07.2024 nicht ab-geschlossen werden kann. Das Sachverständigenbüro für Grundwasser Anders & Raum ist mit der Ausarbeitung und Vorlage der notwendigen Antragsunterlagen für die Neubeantragung der wasserrechtlichen Bewilligung für die Brunnen IV und V beauftragt. Laut Absprache mit dem Sachverständigenbüro für Grundwasser Anders & Raum soll ein gemeinsamer Antrag für die Brunnen I, II a, III a, IV und V bei Hunderdorf ausgearbeitet und vorgelegt werden. Lt. telefonischer Rücksprache mit dem Sachverständigenbüro für Grundwasser Anders & Raum kann mit der Vorlage der Antragsunterlagen bis Ende des Jahres 2023 gerechnet werden.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Straubing-Bogen
Roth, Uwe, Herr

Leutnerstr. 15
94315 Straubing
Bayern
Deutschland

E-Mail: roth.uwe@landkreis-straubing-bogen.de
Telefon: +49 9421 973-267
Fax: +49 9421 973-416
URL: http://www.landkreis-straubing-bogen.de

Datum der Entscheidung

06.12.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

WV Bogenbachtalgruppe Br. IV V-FV 31.12.2027 UVP ( WV Bogenbachtalgruppe Br. IV+V-FV 31.12.2027 UVP.docx )