Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die juwi AG, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt, plant, einen Windpark an dem vollständig im Wald gelegenen Standort „Am Sauberg“ in der Gemeinde 75331 Engelsbrand (Flurstück Nr. 622/1, Gemarkung Engelsbrand) zur Energieerzeugung und -einspeisung in das Stromnetz zu errichten und zu betreiben. Geplant sind 2 bauartgleiche Windenergieanlagen (WEA) des Typs GE Renewable Energy GE 5.3-158 jeweils mit einer Nabenhöhe von 161 Metern (m), einem Rotordurchmesser von 158 m, einer Gesamthöhe von 240 m und einer elektrischen Nennleistung von 5,3 Megawatt (MW). Die WEA bestehen jeweils aus den Hauptkomponenten Stahlbetonfundament, Betonhybridturm, Maschinenhaus, Nabe mit drei drehbaren Rotorblättern, Getriebe, Generator, Hauptlager, Bremssystem, Azimutsystem, Mittelspannungstransformator und Mittelspannungsschaltanlage. Sie sind mit mess-, steuerungs- und sicher-heitstechnischen Einrichtungen ausgestattet. Für die Errichtung und den Betrieb der WEA sind im Umfeld einer jeden Windkraftanlage teils dauerhafte, teils temporäre Kranstell-, Lager-, Montage- und Kranauslegerflächen vorgesehen. Der für die Errichtungsphase und die spätere Betriebsphase erforderliche streckenweise Ausbau vorhandener Forstwege auf eine Mindestbreite auf gerader Strecke von ca. 4,5 – 5 m und in Kurvenbereichen auf bis zu ca. 8 m soll in wassergebundener Bauweise erfolgen. Für den Bau der WEA-Fundamente, der Kranstell-, der Kranausleger- und der Montageflächen sowie für den Wegeausbau sollen insgesamt 22.620 Quadratmeter (m²) Wald gerodet und dauerhaft der geplanten Nutzung zugeführt werden. Eine Rodung mit temporärer Inanspruchnahme von Wald auf einer Fläche von insgesamt 37.360 m² ist vorgesehen für Baufelder bei den Anlagenstandorten und im Bereich der Zuwegung sowie für nur vorübergehend benötigte Montageflächen. Von der dauerhaften und der temporären Inanspruchnahme von Wald sind jeweils Teile der Flurstücke Nrn. 622/1 und 624/2 der Gemarkung Engelsbrand, Gemeinde Engelsbrand, und der Flurstücke Nrn. 6711, 6714 und 6722 der Gemarkung Birkenfeld, Gemeinde 75217 Birkenfeld, betroffen. Auf dem nicht bewaldeten Flurstück Nr. 6707 der Gemarkung Birkenfeld, Gemeinde Birkenfeld, ist ein Umladeplatz für die Verladung von Großkomponenten mit einer Fläche von 2.500 m² für die gesamte Betriebsdauer des Windparks vorgesehen. Eine bereits vollversiegelte Fläche auf dem Flurstück Nr. 6710, Gemarkung Birkenfeld, soll in der Errichtungsphase als Containerstellplatz genutzt werden. Die Inbetriebnahme des Windparks ist für September 2022 geplant. Das Vorhaben bedarf einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach den §§ 4, 6 und 10 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit den §§ 1 und 2 so-wie Anhang 1 Nr. 1.6.2 (Verfahrensart „V“) der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV). Für die Errichtung und den Betrieb des Windparkneuvorhabens wie auch für die damit ver-bundene Rodung von Wald ist nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen, da die Trä-gerin des Vorhabens diese für das Gesamtvorhaben beantragt und das Landratsamt Enzkreis das Entfallen der Vorprüfung des Einzelfalles nach § 7 Abs. 3 UVPG als zweckmäßig erach-tet hat. Die UVP-Pflicht wurde durch Entscheidungen des Landratsamtes Enzkreis vom 03.09.2018 für die Errichtung und den Betrieb der WEA und vom 14.06.2019 für die Rodung von Wald festgestellt. Die UVP ist nach § 1 Abs. 2 S. 1 der Neunten Verordnung zur Durch-führung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfah-ren – 9. BImSchV) unselbständiger Teil des Genehmigungsverfahrens. Sie ist nach den Vor-schriften der 9. BImSchV durchzuführen (§ 1 Abs. 2 S. 3 der 9. BImSchV). Die juwi AG hat beim Landratsamt Enzkreis als der für die Durchführung des immissions-schutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens zuständigen Behörde am 04.03.2020 (Eingang beim Landratsamt Enzkreis am 06.04.2020) die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach § 10 BImSchG für dieses Vorhaben beantragt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
LRA Enzkreis
Regierungspräsidium Karlsruhe
Landratsamt Enzkreis - Umweltamt
Östliche Karl-Friedrich-Straße 58
75175
Pforzheim
Postfach 10 10 80
75110 Pforzheim
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | umweltschutzamt@enzkreis.de |
Telefon: | (07231) 308-9451 |
Fax: | (07231) 308-9656 |
URL: | https://www.enzkreis.de |
Verfahrensschritte
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
23.03.2021 - 14.04.2021
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
27.08.2020 - 28.09.2020