Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Peter Kröger hat mit Schreiben vom 30.06.2020 bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Harburg die wasserrechtliche Planfeststellung bzw. Plangenehmigung für den naturnahen Rückbau eines zuvor ausgebaggerten Grabens in der Gemarkung Lüllau, Flur 3, Flurstücke 22/0, 21/0, 20/1 nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) beantragt.

Bei der Maßnahme handelt es sich um den Rückbau des zuvor ausgebaggerten Grabens auf einer Länge von 370 Metern. Beim Rückbau wird die Grabenböschung auf der gesamten Ausbaustrecke abgeflacht. Dafür wird der Aushub wieder in die Grabensohle eingebaut. Darauf wird eine Kiesmischung aus ortsüblichen Gesteinen aufgetragen. Zudem wird die Uferböschung angepasst. Zehn Stieleichen oder Flatterulmen werden in einem Abstand von zehn Metern zueinander ergänzend am Ufer angepflanzt. Beim Rückbau handelt es sich demnach um einen naturnahen Ausbau des Gewässers im Sinne des § 67 Abs. 2 WHG.

Bei einem Vorhaben, das in Anlage 1, Spalte 2 mit dem Buchstaben „S“ gekennzeichnet ist, führt die zuständige Behörde grundsätzlich eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durch (§ 7 Abs. 2 UVPG). Da der Graben im Landschaftsschutzgebiet liegt und gesetzlich geschützte Biotope in der Nähe sind, unterliegt der Rückbau des Grabens der allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls (§ 7 Abs. 2 S. 5 i.V.m. Nummer 13.18.2 der Anlage 1 UVPG).

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Niedersachsen

Ansprechpartner

Landkreis Harburg, Niedersachsen

Schloßplatz 6
21423 Winsen (Luhe)
Niedersachsen
Deutschland

E-Mail: buergerservice@lkharburg.de
Telefon: 04171 693-0
URL: https://www.landkreis-harburg.de/

Datum der Entscheidung

19.08.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Ergebnisvermerk UVP-Vorprüfung ( Ergebnisvermerk UVP-Vorprüfung.pdf )