Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Stadt Zarrentin am Schaalsee, Kirchplatz 8, 19246 Zarrentin am Schaalsee, beabsichtigt die „Wasserstandsstabilisierung im Strangenmoor“.

Dieses stellt eine wesentliche Änderung des Grundwasserstandes dar. Der Vorhabensträger hat hierfür einen Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG gestellt.


Vom Vorhaben betroffenes Flurstück:
Maßnahme Gemarkung Flur Flurstücke
1 Zarrentin 2 20
2 Zarrentin 2 7
3 Zarrentin 2 1/5
4 Zarrentin 2 12, 15


Die untere Wasserbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim als Genehmigungsbehörde hat eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls gemäß dem § 7 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Nummer 13.18.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchgeführt.
Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass von dem Vorhaben keine erheblichen
nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.
Wesentliche Gründe für das Nichtbestehen der UVP-Pflicht nach § 5 Absatz 2 Satz 2 und 3 UVPG ergeben sich aus der überschlägigen Prüfung gemäß den in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Schutzkriterien.
Maßgebend für die Einschätzung war der Standort des Vorhabens hinsichtlich der Nutzungs- und Schutzkriterien unter Berücksichtigung des Zusammenwirkens mit anderen Vorhaben in ihrem gemeinsamen Einwirkungsbereich.

Baudenkmale sind im Vorhabenbereich nicht betroffen.

Die im Vorhabengebiet befindenden Bodendenkmale werden durch eine fachgerechte Dokumentation und Bergung des betroffenen Bereiches, in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Kultur und Denkmalpflege, sichergestellt.

Altlastverdächtige Flächen befinden sich nicht im Vorhabengebiet.

Bodenveränderungen, Schadverdichtung sowie Verunreinigung von Boden und Gewässer sind nicht zu erwarten.

Das Vorhaben liegt im GGB „Schaalsee MV“ (DE 2331-306). Das Einvernehmen der unteren Naturschutzbehörde (Biosphärenreservatamt Schaalsee-Elbe) wurde durch Darlegung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen hergestellt.

Baubedingte negative Auswirkungen auf den Sommerlebensraum der Amphibien und auf Bruthabitate von Vögeln werden durch eine Bauzeitenregelung (vom 15.08. bis 28.02. eines jeden Jahres) ausgeschlossen.

Durch die Festlegung von Schutz-, Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen in der Vorhabenbeschreibung sowie der Einhaltung von Immissionsrichtwerten und rechtlicher Sicherheitsvorschriften sind für die Umsetzung der Maßnahme keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen prognostiziert.

Diese Feststellung ist gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 des UVPG nicht selbstständig anfechtbar.
Die Genehmigungsbehörde wird für das Vorhaben eine Plangenehmigung gemäß § 68 Abs. 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 107 Abs. 1 Ziffer 2a des Landeswassergesetzes (LWaG) erteilen.

UVP-Kategorie

Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Mecklenburg-Vorpommern

Ansprechpartner

Landkreis Ludwigslust-Parchim (LUP)

19092 Schwerin
Postfach 160220
160220 Schwerin
Mecklenburg-Vorpommern
Deutschland

E-Mail: info@kreis-lup.de

Datum der Entscheidung

10.09.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung Strangenmoor-Zarrentin ( Bekanntmachung Strangenmoor-Zarrentin.pdf )