Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Für den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war ge-mäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG i. V. m. Nr. 16.1 der Anlage 1 zum UVPG ei-ne allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzufüh-ren.
Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichti-gung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erhebli-chen nachteiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Durch die geplanten Maßnahmen in Ottenrieth wird für die Bevölkerung eine „neue Ortsmitte“ mit hoher Aufenthaltsqualität geschaffen. Beson-ders hervorzuheben ist, dass der vorhandene Vegetationsbestand durch die Maßnahmen erhalten bleibt. Die neugeplanten Baum- und Strauch-pflanzungen, sowie die Anlage von Blumenwiesen im nördlichen Be-reich führen zu einer Aufwertung des Ortsbildes, vor allem aber zu einer Verbesserung der Biodiversität.
Die geplanten Maßnahmen wirken sich positiv auf die Umwelt aus.
Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz

Falkenberger Str. 4
95643 Tirschenreuth
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@ale-opf.bayern.de
Telefon: +49 9631 7920-0
Fax: +49 9631 7920-601
URL: http://www.landentwicklung.bayern.de/oberpfalz

Datum der Entscheidung

02.03.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Waldthurn_150724-Bekanntmachung.pdf ( Waldthurn_150724-Bekanntmachung.pdf )