Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma Christinenberg GmbH & CO.KG, Gregor-Mendel-Straße 24a in 14469 Potsdam beantragt die Genehmigung nach § 16 in Verbindung mit § 16b Absatz 7 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in der Gemarkung Schmolde, Flur 101, Flurstücke 89, 21, 27 und 24 vier Windenergieanlagen wesentlich zu ändern. Das Vorhaben umfasst die wesentliche Änderung von insgesamt 4 WEA auf den Typ Vestas V162 – 6.2 MW mit 6,2 MW und einer Nabenhöhe von je 169 m und einer Gesamthöhe von 250 m. Die Änderungen umfassen die Leistungserhöhung von 5,6 MW auf 6,2 MW, die Änderung des Anlagenturms von LDST (Stahlrohturm) auf CHT (Betonhybridturm), die Anpassung der Kranstellfläche der WEA 02 sowie eine Veränderung des Verlaufs der temporären Zuwegung. Die Gesamthöhe ändert sich nicht. Im Rahmen der Ursprungsgenehmigung Reg.-Nr.: 012.00.00/19 mit Genehmigungsbescheid vom 27.06.2023 wurde eine UVP durchgeführt. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Kenntnissen über die örtlichen Gegebenheiten, unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und des gewählten Standortes sowie der vorgesehenen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen im Sinne des UVPG auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter erwarten, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären. Beeinträchtigungen der Schutzgüter Flora, Boden und Wasser sind durch Vermeidungsmaßnahmen als nicht erheblich einzustufen. Beeinträchtigungen des Schutzgutes Fauna werden durch Abschaltzeiten und Aufstellung von Reptilienzäunen sowie Bauzeitenregelungen vermieden. Eine zusätzliche belästigende Wirkung durch Schallimmissionen wurde ausgeschlossen und durch Abschaltkonzepte sind keine Gefährdungen, erhebliche Benachteiligungen oder erhebliche Belästigungen durch Schattenwurf zu erwarten.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West
Seeburger Chaussee 2
14476
Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de |
Datum der Entscheidung
17.07.2024