Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Eheleute Jörg und Esther Scharf, Eppenrod, haben gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Genehmigung zur Veränderung einer bestehenden Teichanlage in Verbindung mit der Errichtung, dem Betrieb und der wesentlichen Veränderung von baulichen Anlagen gemäß § 31 Landeswassergesetzt (LWG) im 40-m-Bereich des Gelbachs (Gewässer II. Ordnung) sowie im 10 m-Bereich des Kleinbachs (Gewässer II. Ordnung) beantragt. Weiterhin wird in diesem Zusammenhang die Erlaubnis für das Bauen im Überschwemmungsgebiet nach § 78 Abs. 5 WHG sowie die Erlaubnis für die Entnahme von Wasser aus dem Kleinbach nach § 8 WHG sowie die einfache Erlaubnis für das Einleiten von Wasser aus der Teichbewirtschaftung in den Kleinbach und den Gelbach nach § 57 WHG beantragt. Die Teichanlage und die baulichen Anlagen befinden sich auf den Grundstücken in der Gemarkung Isselbach, Flur, 4, Flurstücke 24 und 25. Betroffene Gewässergrundstücke des Gelbachs und des Kleinbachs sind Flur 4 und Flurstücke 26 u. 36. Teile der Grundstücke liegen innerhalb eines vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiets des Gelbachs. Es sind keine Altlasten betroffen. Die Gewässerausbaumaßnahme wurde 2019 beantragt, mehrfach umgeplant und ist nach Vermessung der Anlage mit neu zusammengestellten Unterlagen mit Stand vom 12.12.2023 neu beantragt worden. Es schlossen sich noch weitere Ergänzungen des Antrags zuletzt hinsichtlich der vorgesehenen naturschutzrechtlichen Maßnahmen an. Um den Eingriff zu minimieren sollen die Gebäude innerhalb des Überschwemmungsgebiets abgebrochen und stattdessen ein neues Gebäude zur Bewirtschaftung der Anlage außerhalb des Überschwemmungsgebiets errichtet werden. Die vorhandene Teichanlage soll nach der Veränderung weiterhin als Fischteichanlage betrieben und bewirtschaftet werden. Gegenstand des Antrags ist die Veränderung der Anzahl, Form und Größe der Teichbecken sowie damit verbunden auch des Wasservolumens. Die zukünftige Teichanlage wird eine Wasserfläche von rd. 3.900 m² mit einem Wasservolumen von rd. 4.000 m³ aufweisen. Die Wasserentnahme erfolgt aus dem bereits bestehenden Entnahmebauwerk am Kleinbach mit einer maximalen Entnahmemenge von 6 l/s. Die Einleitungen des Abwassers aus der Teichanlage erfolgt über 6 Einleitstellen in den Kleinbach bzw. Gelbach. Die Haupteinleitungsstelle entwässert in den Gelbach mit einer maximalen Einleitung von 6 l/s. Die übrigen Einlaufstellen werden nur zur Teichentleerung bzw. Notentlastung genutzt. Der Abbruch der alten Gebäude sowie die Errichtung des v. g. neuen Gebäudes ist ebenfalls Antragsgegenstand. Bei den beantragten Maßnahmen handelt es sich um einen Gewässerausbau. Das Vorhaben bedarf der Zulassung nach § 68 WHG. Hierzu wurden der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises als zuständiger Wasserbehörde entsprechende Antragsunterlagen vorgelegt. Das wasserrechtliche Verfahren wird bei der Kreis-verwaltung des Rhein-Lahn-Kreises, Untere Wasserbehörde, unter dem Akten¬zei-chen 6/61-1-WR-Nr.: 7909/2023 durchgeführt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
KV Rhein-Lahn-Kreis
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | info@rhein-lahn.rlp.de |
Datum der Entscheidung
13.11.2024