Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Planfeststellungsverfahren Deponie Brennberg (DKI) Allgemeine Vorhabensbeschreibung Die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH beantragt bei der Regierung von Schwaben eine abfallrechtliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Errichtung und den Betrieb einer Boden- und Bauschuttdeponie der Deponieklasse I (DK I) für nicht verwertbare mineralische Abfälle am Standort des Sandabbaus Brennberg in Burgau, Flur-Nummern 6027/1, 6027, 2275/1, 2275/2, 2274, Gemarkung Burgau, Gemeinde Burgau, Landkreis Günzburg. Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Vorschriften des UVPG. Das innerhalb der abgedichteten Deponiewanne anfallende Sickerwasser wird an der Deponiesohle gefasst, entsprechend der Deponieverordnung abgeleitet und nach einer Vorbehandlung in den Vorfluter Kammel abgeleitet. Hierfür stellt die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Gemäß § 19 Abs. 1WHG entscheidet die Planfeststellungsbehörde über die Erteilung der Erlaubnis. Für den Betrieb einer Brunnenanlage zur Trinkwasserversorgung der Sanitäranlagen auf der Deponie stellte die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH einen Antrag nach §§ 8,10 WHG in Verbindung mit Art. 15 BayWG. Für das Einleiten von behandeltem häuslichen Abwasser einer Kleinkläranlage in den Vorfluter Kammel stellte die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH einen Antrag nach § 8 WHG. Die Regierung von Schwaben ist die zuständige Planfeststellungsbehörde. Die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH der KLING Gruppe plant die Deponie für die Abfälle im Zusammenhang mit der Bau-, Abbruch-, und Sanierungstätigkeit sowie für den zukünftigen Recyclingbetrieb am Standort Aislingen. Das Areal der geplanten Boden- und Bauschuttdeponie Brennberg erstreckt sich auf rund 5,8 ha des abgrabungsrechtlich genehmigten Sandabbaus Brennberg der Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH. Das nutzbare Deponievolumen beträgt rund 1,0 Mio. m³. Das erwartete Ab-fallaufkommen liegt gestützt auf die Mengenprognose bei 51.000 m³/a bzw. 65.000 m³/a. Die Boden- und Bauschuttdeponie soll für Abfälle zur Ablagerung, die die Zuordnungswerte nach Anhang 3, Tabelle 2, Spalte 6 DK I, der Deponieverordnung einhalten, zugelassen werden. Die erwartete Laufzeit liegt bei rund 15 bis 20 Jahren. Die Deponie soll in insgesamt sechs Abschnitten errichtet und verfüllt werden. Der Verfüllung folgend soll die Deponie entsprechend dem Rekultivierungsplan abschnittsweise rekultiviert und sukzessive stillgelegt werden. Insbesondere folgende Fachgutachten hat die die Roßhauptener Kiesgesellschaft mbH im Rahmen ihres Antrags vorgelegt: • Unterlagen zur Umweltverträglichkeitsuntersuchung • Fachanlagenteil Ableitung Oberflächenwasser und Sickerwasser • Fachanlagenteil Sickerwasser-Vorbehandlungsanlage • Fachanlagenteil Mengenprognose • Fachanlagenteil Standsicherheitsnachweis • Fachanlagenteil Standsicherheitsnachweise • Staubgutachten • Lärmgutachten • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (saP) • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) • Hydrologisches-geotechnisches Standortgutachten
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Regierung von Schwaben
Fronhof 10
86152
Augsburg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@reg-schw.bayern.de |
Telefon: | +49 821 327-01 |
Fax: | +49 821 327-2289 |
URL: | http://www.regierung.schwaben.bayern.de |
Verfahrensschritte
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
10.01.2024 - 09.02.2024