Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Das Staatliche Bauamt Freising hat beim Landratsamt Freising die wasserrechtliche Gestattung für den Ersatzneubau der Brücke über den Aiterbach an der St2054 bei Aiterbach, auf den Fl.-Nr. 149, 149/2, 154/1, 154/6, 148/1, 148/2, 150, 150/1, 154, 154/5, 157, 358/6 Gemarkung Aiterbach, Gemeinde Allershausen beantragt. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG i.V.m. mit Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG war für die geplante Maßnahme eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls zur Umweltverträglichkeitspflicht durchzuführen. Die Prüfungen ergaben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt durch das Vorhaben zu besorgen sind (§ 7 Abs. 1 Satz 3 UVPG).

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Freising
SG 41 - Wasserrecht

Landshuter Str. 31
85356 Freising
Postfach 1643
85316 Freising
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@kreis-fs.de
Telefon: +49 8161 600-0
Fax: +49 8161 600-611
URL: http://www.kreis-freising.de

Datum der Entscheidung

01.06.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntmachung keine UVP ( Bekanntmachung keine UVP.pdf )