Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Mit Antrag vom 26.04.2023 beantragt der Landkreis Neuburg-Schrobenhausen die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Grundwasserwärmepumpe am Schulcampus Bittenbrunn ab dem 01.01.2024. Die aktuell geltende wasserrechtliche Genehmigung ist bis Ende 2023 befristet. Der Schulcampus Bittenbrunn ist Teil des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums an der Monheimer Straße 66 in Neuburg a. d. Donau. Mit Antrag vom 18.12.2019 wurde der Plan, für das Schulzentrum eine neue,
einheitliche Heizungsanlage zur Nahwärmeversorgung mit regenerativen Energien zur Verfügung zu stellen, eingereicht. Dem Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wurde mit Bescheid vom 14.05.2020 die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis nach § 15 WHG für die thermische Nutzung von oberflächennahem Grundwasser für das Vorhaben Schulcampus Bittenbrunn, Monheimer Straße 66, 86633 Neuburg a. d. Donau, Fl.-Nrn. 171 (Gemarkung
Bittenbrunn), 1165 und 1165/1 (Gemarkung Neuburg a. d. Donau) erstmalig erteilt. Geplant war die Errichtung einer geothermischen Brunnenanlage, bestehend aus vier Entnahme- und vier Schluckbrunnen mit einer Gesamtentnahme- und Injektionsrate von 109,2 m³/h und einer jährlichen Gesamtentnahmemenge von etwa 165.000 m³ Grundwasser. Mit Hilfe dieser Brunnenanlage soll die geothermische Wärme über ein kaltes Nahwärmenetz mit dezentralen Wärmepumpen in den einzelnen Gebäuden verteilt werden.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen
Sachgebiet 32 - Umweltamt

Platz der Deutschen Einheit 1
86633 Neuburg a.d.Donau
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@lra-nd-sob.de
Telefon: +49 8431 57-0
Fax: +49 8431 57-205
URL: http://www.neuburg-schrobenhausen.de

Datum der Entscheidung

18.12.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2023-12-18 Lkr ND-SOB, wasserrechtl. Erlaubnis Grundwasserwärmepumpe ( 2023-12-18 Lkr ND-SOB, wasserrechtl. Erlaubnis Grundwasserwärmepumpe.pdf )