Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Stadt Glinde hat nach § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) einen Antrag zur Durchführung von Ausbaumaßnahmen für die Umgestaltung des Gutsteiches in Glinde gestellt. Es handelt sich bei dem Vorhaben um einen Gewässerausbau im Sinne des § 67 Abs. 2 WHG. Für das geplante Vorhaben war nach § 7 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit Nr. 13.18.2 der Anlage 1 (Liste "UVP-pflichtige Vorhaben") zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls durchzuführen. Die Vorprüfung erfolgte anhand der in der Anlage 3 zum UVPG genannten Kriterien. Die überschlägige Prüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG hat ergeben, dass erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen nicht zu erwarten sind. Die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht daher nicht. Auf Antrag und nach Terminabsprache können die Unterlagen beim Kreis Stormarn, untere Wasserbehörde, Mommsenstraße 13 in 23843 Bad Oldesloe gerne eingesehen werden. Diese Feststellung ist nach § 5 Abs. 3 UVPG nicht selbstständig anfechtbar. Bad Oldesloe, 16. Januar 2024 Az.: 651-40-1/018-001 Kreis Stormarn Der Landrat als untere Wasserbehörde Im Auftrag gez. Unterschrift Jan-Christian Heth
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Stormarn
Schleswig-Holstein
Deutschland
E-Mail: | info@kreis-stormarn.de |
URL: | https://www.kreis-stormarn.de/ |
Datum der Entscheidung
16.01.2024