Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Für die regionale und lokale Erschließung ist die Dahmequerung im Zuge der L 40 an dieser Stelle ein unverzichtbares Element im Straßennetz. Die unter Denkmalschutz stehende Fachwerk-Brücke bei Bindow wurde auf Grund von erheblichen Schäden, insbesondere an den Lagern, den Fahrbahnübergangskonstruktionen sowie den Widerlagern (starke Risse) und der stark korrodierten Stahlkonstruktion umfangreich saniert. Aufgrund der Konstruktion besteht eine Begrenzung der Nutzlast und der Fahrbahnbreite. Die konstruktionsbedingten Einschränkungen der vorhandenen Brücke für den motorisierten Verkehr können nur durch den Bau einer neuen Brüche beendet werden. Die Streckenlänge der Neubaustrecke beträgt ca. 640 m. Der Neubauabschnitt erhält einen Regelquerschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 7,00 m Nördlich der Fahrbahn wird ein Radweg mit einer Breite von 2,5 m vorgesehen. Der Radweg wird über die vorhandene Brücke geführt und unabhängig der Fahrbahn trassiert. Die Planunterlagen wurden hinsichtlich der Anpassung der Straßenentwässerung, des Spritzschutzes einer Hausfassade und der Änderung der Trassierung des Wartungsweges angepasst bzw. geändert. Die fachlichen und technischen Unstimmigkeiten in der Planunterlage wurden ausgeräumt. Die zwischenzeitlich erforderlichen Untersuchungen zu den Auswirkungen des Vorhabens auf die Oberflächen- oder Grundwasserkörper wurden im Fachbeitrag zur EU-Wasserrahmenrichtlinie neu erstellt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landesamt für Bauen und Verkehr
Dezernat 21 Anhörung/Planfeststellung Straßen und spurgebundene Verkehre
Lindenallee 51
15366
Hoppegarten
Brandenburg
Deutschland
E-Mail: | LBV-PlaFe-Strasse-Schiene@LBV.Brandenburg.de |
Telefon: | +49 3342 4266 2121 |
Fax: | +49 3342 4266 7603 |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
16.10.2023
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
04.01.2021 - 03.02.2021