Allgemeine Vorhabenbeschreibung

• Die lichte Weite des Brückenbauwerkes vergrößert sich von 24,25 m auf 26,75 m.
• Auf dem Bauwerk über die Bundeswasserstraße wird die Breite zwischen den Borden um 30 cm vergrößert. Die Mehrbreite wird bis zum Flügelende des Bauwerkes wieder auf das ursprüngliche Maß verzogen, so dass kein zusätzlicher Grunderwerb entsteht.
• Die geplante Verblendung mit Natursteinen wird den geänderten Parametern angepasst.


1. Nachtrag/Änderung zum Planfeststellungsbeschluss
vom 5. Oktober 2021, Geschäftszeichen 212-31102/0109/018, für die
Änderung von unwesentlicher Bedeutung des Vorhabens Änderung der B 109 von 0,605 km im Abschnitt 165 bis 0,205 km im Abschnitt 175 (paralleler Ersatzneubau der Brücke über den Verbindungskanal am Fährkrug einschließlich Änderung der Achse und Gradiente der B 109 und der Einmündung der L 217) sowie hierdurch bedingter Rückbau von drei Brücken, zwei davon der ehemaligen Bahnstrecke Templin – Prenzlau, in Fährkrug (bei Templin) und den Ausbau der Bundeswasserstraße (Verbreiterung des Verbindungskanals) im Landkreis Uckermark und landschaftspflegerische Maßnahmen dort sowie eine Ersatzaufforstung in Wittstock/Dosse im Landkreis Ostprignitz-Ruppin

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Bauen und Verkehr
Dezernat 21 Anhörung/Planfeststellung Straßen und spurgebundene Verkehre

Lindenallee 51
15366 Hoppegarten
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: LBV-PlaFe-Strasse-Schiene@LBV.Brandenburg.de
Telefon: +49 3342 4266 2121
Fax: +49 3342 4266 7603

Datum der Entscheidung

17.05.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Feststellung der Nichterforderlichkeit einer UVP ( Feststellung der Nichterforderlichkeit einer UVP.pdf )