Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Der Siechenbach entspringt in einem kleinen Waldstück am südwestlichen Ortsrand von Selingstadt. Nach ca. 850 Metern verläuft er am östlichen Ortsrand von Heideck durch ein Wohnbaugebiet und mündet dann in die Kleine Roth. Der Siechenbach ist ein Gewässer III. Ordnung. Der Siechenbach wurde im Bereich der Fl.Nr. 424/1 der Gemarkung Heideck zwischen den bereits bebauten Grundstücken auf den Fl.Nrn. 419/9 und 423/1 neu verrohrt, da sich die Ge-wässerunterhaltung aufgrund der räumlichen Situation schwierig und aufwändig gestaltet hät-te. Die Stadt Heideck beantragte eine wasserrechtliche Gestattung für die folgenden Maßnahmen. Der neu verrohrte, ca. 35 Meter lange Bereich (Betonrohr DN 800) zwischen den Grundstü-cken auf den Fl.Nrn. 419/9 und 423/1 der Gemarkung Heideck soll bis zur Hälfte wieder rück-gebaut werden. Das Gewässer soll in diesem Bereich entsprechend dem Ursprungszustand eine natürliche kiesige Sohle und einen gewundenen Verlauf erhalten. Aufgrund der festen Grundstücksgrenzen der anliegenden Grundstücke ist der Entwicklungsbereich des Fließge-wässers stark eingeschränkt. Zum Schutz vor Erosion soll der Siechenbach in diesem Teilab-schnitt mit Wasserbausteinen und ingenieurbiologischen Sicherungsbaumaßnahmen befestigt werden. Im südlich anschließenden Abschnitt soll das Fließgewässer auf einer Länge von ca. 35 Me-tern (bis zur Straße „Am Siechenbach“) verbreitert werden. Hierfür sollen die Böschungen oberhalb der Mittelwasserlinie abgeflacht werden. Der Verlauf des Siechenbachs ist auch in diesem Bereich gewunden geplant. Zur Strukturierung sind die Ansaat einer feuchten Hoch-staudenflur und die Pflanzung einzelner heimischer Sträucher (Wasser-Schneeball, Roter Hartriegel, Rote Heckenkirsche) beabsichtigt. Die Gehölze sollen zusätzlich noch schattige Bereiche schaffen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Roth
SG 44 - Wasser-, Boden-, Staatl. Abfallrecht
Weinbergweg 1
91154
Roth
Bayern
Deutschland
E-Mail: | wasserrecht@landratsamt-roth.de |
Telefon: | +49 9171 81-0 |
Fax: | +49 9171 81-1328 |
URL: | http://www.landratsamt-roth.de |
Datum der Entscheidung
09.11.2021