Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Wagner Biogas GbR, 84088 Neufahrn i. NB, betreibt auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 621/1 u. 662 der Gemarkung Hebramsdorf, Gemeinde Neufahrn i. NB, eine immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Biogasanlage.

Am 23.12.2019 ging beim Landratsamt Landshut ein Antrag vom 14.12.2019 auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Neugenehmigung nach § 16 BImSchG ein.

Beantragt wurde die Erweiterung der bestehenden Biogasanlage (Gesamtleistung 2.401 kW FWL) durch Errichtung und Betrieb einer (Geflügel-)Festmistlagerhalle, eines offenen Kombilagerbehälters zur wechselnden Zwischenlagerung von Silage und Gärrest, eines Rückhalteerdbeckens für Havariefälle sowie Verlegung des Versickerungsbeckens für sauberes Niederschlagswasser. Die Einsatzstoffmenge verringert sich auf auf 25,5 t/d.

Nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 u. Abs. 4 i. V. m. § 7 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) sowie den Nrn. 1.2.2.2 u. 8.6.1.2 der Anlage 1 zum UVPG eine standortbezogene Vorprüfung zur UVP durchzuführen.

Die Prüfung ergab, dass keine UVP-Pflicht besteht, da Beeinträchtigungen der nach Anhang 2 zum UVPG zu prüfenden Schutzgüter nicht zu befürchten sind.

Der immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheid nach § 16 BImSchG erging mit Datum vom 08.07.2020.

UVP-Kategorie

Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Landshut
SG 43 - Umwelt- und Immissionsschutz

Veldener Straße 15
84036 Landshut
Bayern
Deutschland

E-Mail: immissionsschutz@landkreis-landshut.de
Telefon: +49 871 408-0
Fax: +49 871 408-1001
URL: http://www.landkreis-landshut.de

Datum der Entscheidung

08.07.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

43-2356-2019-IMMG Wagner Biogas GbR § 16 BImSchG Festmistlagerhalle ( 43-2356-2019-IMMG Wagner Biogas GbR § 16 BImSchG Festmistlagerhalle.pdf )