Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gemeindeverwaltung Dürrröhrsdorf-Dittersbach hat über das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bei der Landesdirektion Sachsen mit Schreiben vom 7. Januar 2021 die Entscheidung beantragt, ob für das Vorhaben anstelle eines Planfeststellungsbeschlusses eine Plangenehmigung erteilt werden kann.

Das Hochwasserereignis 2010 hat durch den Stürzaer Bach im Gemeindegebiet Dürrröhrsdorf-Dittersbach immense Schäden verursacht. Die Gemeinde Dürrröhrsdorf-Dittersbach hat daher einen nachhaltigen Wiederaufbauplan (nWAP) für dieses Gewässer erarbeiten lassen.

Ziel ist eine nachhaltige Verbesserung der Abflussverhältnisse im Stürzaer Bach bei Auftreten von Hochwässern.
Für die Ortslage Stürza wurde für die Umsetzung der nWAP-Maßnahmen ein Schutzziel HQ25_neu in Höhe von 4,641 m³/s festgelegt.

Die Länge des betrachteten Gewässerabschnittes beträgt 352 m und erstreckt sich von Gewässer-km 5+875 bis 6+227. Der Planungsbeginn befindet sich bei Station 0+040 unmittelbar oberstrom des Durchlasses B17 (Hohnsteiner Straße 60/62). Das Planungsende liegt bei Station 0+392 unmittelbar unterstrom des Durchlasses B14 (Hohnsteiner Straße 32/34).

Die naturnahe Aufweitung des Stürzaer Baches ist zwischen Gewässer-km 5+875 bis 6+222 unter Beibehaltung der bestehenden Trassierung vorgesehen. Die Sohlbreite beträgt im Mittel 1,50 m.

Die Regulierung der Gewässersohle zur Aufweitung des Abflussquerschnittes erfolgt über den gesamten Planbereich, ausgenommen ist der Durchlass B14 sowie die unmittelbar ober- und unterstrom angrenzenden Sohlbereiche. In Teilabschnitten erfolgt eine höhenmäßige Anpassung (Erhöhung bis maximal 10 cm oder Vertiefung bis maximal 36 cm) der Gewässersohle.

Die Böschungsregulierung zur Aufweitung des Abflussquerschnittes erfolgt im gesamten Planbereich, ausgenommen der bereits sanierten und mit Steinsatz/Steinpackung gesicherten linksufrigen Böschung zum Geh- und Radweg im Bereich zwischen Station 0+217 bis 0+317. Die Böschungssicherung erfolgt in Abhängigkeit der hydraulischen Belastung als einfache Rasenansaat und/oder mit natürlich abbaubaren begrünten Böschungsschutzmatten.

Das Vorhaben „Maßnahmen der nachhaltigen Hochwasserschadensbeseitigung in Dürrröhrsdorf-Dittersbach am Stürzaer Bach, Maßnahme G7 - Gewässeraufweitung durch Sicherung und Regulierung der Gewässersohle zwischen der Hohnsteiner Str. 32 und 60 in der Ortslage Stürza“ fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträg-lichkeitsprüfung. Dementsprechend hat die Landesdirektion Sachsen eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls vorgenommen, die im Ergebnis negativ ausfiel.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Abteilung 4 - Umweltschutz
Dienststelle Dresden
Landesdirektion Sachsen
Referat 46DD

Stauffenbergallee 2
01099 Dresden
Sachsen
Deutschland

E-Mail: post@lds.sachsen.de
Telefon: 0351 825-4001
Fax: 0351 825-9999

Datum der Entscheidung

30.06.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Bekanntgabe UVP-VP G7 Dürrröhrsdorf ( Bekanntgabe UVP-VP G7 Dürrröhrsdorf.docx )