Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Regierung von Unterfranken stellte mit Planfeststellungsbeschluss vom 27.02.2020, Nr. 32-4354.3-1-8, den Plan für den Neubau der Staatsstraße St 2315 (Ortsumgehung Hafenlohr, Neubau von Abschnitt 350, Station 0,814 bis Abschnitt 400, Station 0,998, Baukm 0-200 bis Bau-km 1+340 mit integrierter Hochwasserschutzmaßnahme) fest. Das Staatliche Bauamt Würzburg beantragte mit Schreiben vom 26.07.2021 eine Planergänzung betreffend die Errichtung einer Behelfsbrücke über die Hafenlohr im Bereich des Bauwerks 01 bei Bau-km 0+282,2. Die Behelfsbrücke dient dem Baustellenverkehr mit Baustellenfahrzeugen jeder Art als Baustellenzufahrt. Durch den Betrieb der Behelfsbrücke wird sichergestellt, dass die Baustelle hauptsächlich von Norden und Süden, also vom Ortsrand her, angefahren und beliefert wird. Die Behelfsbrücke dient auch der Optimierung des internen Baustellenverkehrs. Die Einsatzdauer der Behelfsbrücke soll sich über die gesamte Hauptbauzeit erstrecken. Damit ergibt sich eine voraussichtliche Standzeit von 4 Jahren.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Regierung von Unterfranken

Peterplatz 9
97070 Würzburg
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@reg-ufr.bayern.de
Telefon: +49 931 380-00
Fax: +49 931 380-2222
URL: http://www.regierung.unterfranken.bayern.de

Datum der Entscheidung

03.08.2021

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

UVP-Bekanntmachung ( UVP-Bekanntmachung.pdf )