Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Staatsstraße 2117 verbindet im Bereich Pocking die Bundesstraßen 388 und 12. Richtung Norden stellt sie gemeinsam mit der Staatsstraße 2119 die Verbindung zur Bundesstraße 8 bei Vilshofen her, Richtung Süden führt sie nach Würding. Die im Prognosejahr 2035 mit bis zu 3.500 Fahrzeugen pro Tag belastete Ortsumgehung Pocking beginnt südöstlich von Aumühle, wo sie mit der von der B 12 kommenden, bestehenden Staatsstraße 2117, der künftigen Gemeindeverbindungsstraße in Richtung Pocking („alte“ St 2117), der Gemeindeverbindungsstraße nach Aumühle und einem öffentlichen Feld- und Waldweg in Form eines Kreisverkehrsplatzes verknüpft wird. Im weiteren Verlauf ist sie nach Südwesten in Richtung Berg trassiert und überquert hier die Bahnlinie Passau – Neumarkt St. Veit sowie die Kreisstraße PA 64 mittels eines Brückenbauwerkes mit einer lichten Weite von 48 m. Die Kreisstraße und das zwischen Berg und Pocking liegende Gewerbegebiet werden hier mit der Plantrasse verbunden. Weiterführend Richtung Süden wird die Gemeindeverbindungsstraße bei Zell mit einem Kreisverkehrsplatz an die Plantrasse angebunden. Die Westumfahrung Pocking verläuft dann weiter Richtung Süden bis zur B 12, wo sie mit einem Kreisverkehrsplatz mit der Bundesstraße verknüpft wird. Die Baulänge der Westumfahrung beträgt in etwa 3,5 km. Mit dem Vorhaben soll die Verkehrssicherheit und Verkehrsqualität auf diesem Staatsstraßenabschnitt erhöht werden und Pocking vom Durchgangsverkehr entlastet werden. Die Planunterlagen sehen eine befestigten Fahrbahnbreite von 7,5 m vor. Neben dem oben genannten Bauwerk über die Bahn sowie die Kreisstraße PA 64 sind zwei Ingenieurbauwerke mit einer lichten Weite von 4 m als Flutöffnungen in Form von Rahmenbauwerken und eine Radwegunterführung bei Zell geplant. Das anfallende Oberflächenwasser wird breitflächig bzw. über Mulden versickert und das nachgeordnete Wegenetz wird den neuen Verhältnissen angepasst. Die mit dem Ausbau verbundenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft werden durch landschaftspflegerische Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen. Außerdem sind Gestaltungs- und Schutzmaßnahmen vorgesehen.

UVP-Kategorie

Verkehrsvorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Regierung von Niederbayern

Regierungsplatz 540
84028 Landshut
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@reg-nb.bayern.de
Telefon: +49 871 808-01
Fax: +49 871 808-1002
URL: http://www.regierung.niederbayern.bayern.de

Verfahrensschritte

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

25.03.2024 - 24.04.2024

Auslegungsinformationen

Bekanntmachungen ( index.html )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

Planunterlagen ( index.html )