Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Herr Erich Frisch (Vorhabensträger) beantragte beim Landratsamt Schwandorf die Erteilung einer wasserrechtlichen Plangenehmigung nach § 68 Abs. 2 Satz 1 WHG für zwei Fischhaltebecken mit einer Größe von 50 m² bzw. 45 m² auf dem Grundstück mit der Flurnummer 157 der Gemarkung Hof.

Nach § 5 Abs. 1 UVPG stellt das Landratsamt Schwandorf auf der Grundlage geeigneter Angaben der Vorhabenträgerin sowie eigener Informationen fest, ob nach §§ 6 bis 14 UVPG für das Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Pflicht) besteht. Das Vorhaben bedarf gem. § 7 Abs. 1 UVPG i. V. m. Nr. 13.18.1 der Anlage 1 zum UVPG einer allgemeinen Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht. Die allgemeine Vorprüfung ist als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien durchzuführen.

Nach Durchführung der allgemeinen Vorprüfung kommt das Landratsamt Schwandorf zu dem Ergebnis, dass für das Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht, da dessen Ausführung bei überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien nach Einschätzung der zuständigen Behörde keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

An den beiden bereits vorhandenen Teichen sind keine baulichen Veränderungen geplant, so dass kein weiterer Eingriff erfolgt. Auch die Ablaufleitungen, die durch eine biotopkartierte Fläche verlaufen, sind bereits vorhanden und werden nicht neu verlegt, so dass hier kein Eingriff erfolgt. Aus naturschutzfachlicher Sicht sind keine nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. Auch aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind unter Berücksichtigung der Planunterlagen keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten. Durch das Vorhaben werden keine Abfälle erzeugt, und für die menschliche Gesundheit ergeben sich keine nachteiligen Folgen.

Unter Einbeziehung der Vorkehrungen des Vorhabensträgers sind erhebliche Umweltauswirkungen offensichtlich ausgeschlossen.

Nach § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Schwandorf
Team 610 Wasserrecht und Bodenschutz

Wackersdorfer Str. 80
92421 Schwandorf
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@landkreis-schwandorf.de
Telefon: +49 9431 471-0
Fax: +49 9431 471-444
URL: http://www.landkreis-schwandorf.de

Datum der Entscheidung

08.11.2019