Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Firma Denker & Wulff AG, Windmühlenberg in 24814 Sehestedt beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG), auf dem Grundstück Gemarkung Schrepkow, Flur 1, Flurstück 65 eine Windenergieanlage zu errichten und zu betreiben. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Nach vorliegenden Kenntnissen über die Merkmale des Vorhabens, der örtlichen Gegebenheiten unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse sowie der vom Vorhabensträger vorgesehenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen lässt das Vorhaben (Errichtung und Betrieb einer WEA verbunden mit dem Rückbau von drei WEA in einer bestehenden Windfarm) keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter erwarten, die nach § 25 Absatz 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.

UVP-Kategorie

Wärmeerzeugung, Bergbau und Energie

Raumbezug

Adressen

Brandenburg

Ansprechpartner

Landesamt für Umwelt
T 11 Genehmigungsverfahrensstelle West

Seeburger Chaussee 2
14476 Potsdam OT Groß Glienicke
Brandenburg
Deutschland

E-Mail: Einwendungen-T11@lfu.brandenburg.de

Datum der Entscheidung

27.06.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

007.00.00-22_Bekanntmachung_neg_Erg_UVP-VP ( 007.00.00-22_Bekanntmachung_neg_Erg_UVP-VP.pdf )