Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gemeinde Kranzberg hat mit Schreiben vom 15.04.2019, eingegangen am 15.04.2020 die Erteilung der Genehmigung zur Neugestaltung des Kühnhauser Weihers zu dessen Sanierung auf der Fl.Nr. 971 Gemeinde und Gemarkung Kranzberg beantragt. Hierzu soll die Weiherfläche gegenüber dem Bestand nahezu verdoppelt werden, um wieder ein funktionierendes Gewässersystem mit einer guten Gewässerökologie zu erhalten. Der Weiher wird bis zu einer Tiefe von ca. 1,50-2,00 m Tiefe entschlammt. Um einem erneuten Verschlammen des Weihers entgegenzuwirken, sind zwei Sedimentabsetzbecken im Bereich der Weiherzuläufe vorgesehen. Im südwestlich bis westlichen Uferbereich entstehen strukturreiche, abgestufte, flach auslaufende Uferbereich. Das Nordufer wird mit Steinschüttungen befestigt. Gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 UVPG in Verbindung mit Ziffer 13.18.2 Anlage 1 zum UVPG war für das Vorhaben eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles zur Umweltverträglichkeitspflicht durchzuführen. Die Prüfungen ergaben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich ist, da keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt durch das Vorhaben zu besorgen sind (§ 7 Abs. 2 Satz 4 UVPG).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
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Landshuter Str. 31
85356
Freising
Postfach 1643
85316 Freising
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@kreis-fs.de |
Telefon: | +49 8161 600-0 |
Fax: | +49 8161 600-611 |
URL: | http://www.kreis-freising.de |
Datum der Entscheidung
24.03.2021