Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes sind Änderungen des Planes nach § 41 FlurbG in geringem Umfang erforderlich geworden. Die Änderung Nr.9 umfasst die Herstellung von zwei Grundstückszufahrten sowie die Befestigung eines Wassergrabens. Eine geplante Rohrleitung entfällt. Die Gesamtkonzeption des Planes wird hierdurch nicht verändert. Die Feststellung der UVP-Pflicht (Vorprüfung) gemäß § 7 UVPG lässt keine erheblichen Umweltauswirkungen erwarten. Die Artenschutz-Vorprüfung gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG hat ergeben, dass keine artenschutzspezifischen Verbotstatbestände erfüllt werden. Amtlicher und privater Naturschutz haben ihr Einverständnis erklärt, der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und soweit erforderlich die betroffenen Träger öffentlicher Belange haben den Änderungen zugestimmt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
LRA Schwäbisch Hall
Regierungspräsidium Stuttgart
Amt für Flurneuordnung und Vermessung
Münzstraße 1
74523
Schwäbisch Hall
Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | flurneuordnung.vermessung@lrasha.de |
Telefon: | 07951/492-5500 (Zentrale) |
Fax: | 07951/492-5580 |
URL: | https://www.lrasha.de |
Datum der Entscheidung
25.08.2022