Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Antrag auf Erstaufforstung nach § 14 (1) Nr. 2 LWaldG beim Forstamt Neuerburg für die Grundstücke Gemarkung Flur Flurstück Stupbach 001 674/138 Stupbach 001 675/138 Stupbach 001 676/138 Stupbach 001 678/139 Stupbach 001 679/139 mit einer Gesamtgröße von 2,2 ha zum Zwecke der Anlage einer Weihnachtsbaumkultur. Die Zuständigkeit der Unteren Forstbehörde ergibt sich aus § 3 LWaldG. Gemäß Nr. 17.1.3 der Anlage 1 zum UVPG bedarf es für das vorliegende Vorhaben – Erstaufforstung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart von 2 ha bis weniger als 20 ha Wald - einer standortbezogenen UVP-Vorprüfung nach § 7 Abs. 2 des UVPG. Die Prüfung hat in der ersten Stufe ergeben, dass keine Schutzgebiete nach Anlage 3 Nummer 2.3 betroffen sind und somit keine besonderen örtlichen Gegebenheiten vorliegen. Als Ergebnis dieser Vorprüfung ist unter Zugrundelegung der in den Anlagen 2 und 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien festgestellt worden, dass auf die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann. Aus der Erstaufforstung resultieren keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Klimaschutzministerium (MKUEM)
MUEEF, Landesforsten
Forstamt Neuerburg
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | Forstamt.Neuerburg@wald-rlp.de |
Datum der Entscheidung
01.07.2019