Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Verbandsgemeinde Saarburg-Kell hat die wasserrechtliche Genehmigung nach § 68 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Wiederherstellung der biologischen Durchgängigkeit des Großbaches (Gewässer III. Ordnung) zwischen den Ortsgemeinden Greimerath und Zerf beantragt. Als Ergebnis soll der Großbach naturgerecht gestaltet werden. Die Durchgängigkeit und die Schaffung von natürlichen Gewässerstrukturen und somit die ökologische Aufwertung soll wieder hergestellt werden. Hierzu zählt auch die Beseitigung der Betonhalbschalen und Verrohrungen sowie die Herstellung einer durchstrukturierten Gewässersohle mit heterogenem Steinmaterial.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Klimaschutzministerium (MKUEM)
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
KV Trier-Saarburg
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | kv@trier-saarburg.de |
Datum der Entscheidung
15.03.2019