Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Windpark Roth GmbH & Co. KG, Lise-Meitner-Straße 4, 24941 Flensburg beantragt die erstmalige Genehmigung zur Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen des Typs Enercon E-138 EP3, Nabenhöhe jeweils 130,03 m, Rotordurchmesser jeweils 138,25 m, Nennleistung jeweils 3,50 MW, in der Verbandsgemeinde Prüm, Gemarkung Roth, Flur 5, Flurstücke Nr. 51, 52, 113 und Flur 8, Flurstücke Nr. 8/1 und 8/2. Das Vor-haben liegt innerhalb des Sondergebietes „K – Roth“ der 6. Fortschreibung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Prüm – Teilfortschreibung „Windenergie“. Die Anlagen sollen voraussichtlich im Juni 2023 in Betrieb genommen werden. Hierfür ist gemäß §§ 4 Abs. 1, 10 BImSchG in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit Nr. 1.6.1 des Anhangs 1 der 4. BImSchV sowie den §§ 8 ff. der 9. BImSchV ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen. Es handelt sich bei den beantragten Anlagen um ein Vorhaben gem. Ziffer 1.6.1 des Anhangs 1 Spalte 1 zum UVPG, für das die Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Ein entsprechender Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) wurde mit den Antragsunterlagen vorgelegt
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
SGD-Nord (Struktur- u. Genehmigungsdirektion Nord)
Klimaschutzministerium (MKUEM)
KV Eifelkreis Bitburg-Prüm
Rheinland-Pfalz
Deutschland
E-Mail: | info@bitburg-pruem.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
22.12.2022
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Erörterungstermin
Zeitraum der Erörterung
06.12.2022 - 06.12.2022
Informationen zum Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
30.08.2022 - 29.09.2022