Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Für die zweckmäßige Neugestaltung des Flurneuordnungsgebietes ist eine unwesentliche Änderung des Planes nach § 41 FlurbG erforderlich geworden. Die Änderung Nr.3 umfasst die Instandsetzung eines beim Wegebau beschädigten vorhandenen Asphaltwegs. Die Feststellung der UVP-Pflicht (Vorprüfung) gemäß § 7 UVPG lässt keine erheblichen Umweltauswirkungen erwarten. Die Artenschutz-Vorprüfung gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG hat ergeben, dass eine artenschutzrechtliche Prüfung nicht erforderlich ist. Amtlicher und privater Naturschutz haben ihr Einverständnis erklärt, der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft und soweit erforderlich die betroffenen Träger öffentlicher Belange haben den Änderungen zugestimmt.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
LRA Schwäbisch Hall
Regierungspräsidium Stuttgart
Amt für Flurneuordnung und Vermessung
Münzstraße 1
74523
Schwäbisch Hall
Postfach 11 04 53
74507 Schwäbisch Hall
Baden-Württemberg
Deutschland
E-Mail: | flurneuordnung.vermessung@lrasha.de |
Telefon: | 07951/492-5500 (Zentrale) |
Fax: | 07951/492-5580 |
URL: | https://www.lrasha.de |
Datum der Entscheidung
02.06.2023