Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Stadt Scheßlitz erhielt mit Bescheid des Landratsamtes Bamberg vom 27. Januar 2000. Az.: 52-632/1-Nr. 24/91, die gehobene Erlaubnis zum Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage Scheßlitz in den Leitenbach.
Diese Erlaubnis war befristet erteilt und erlosch am 28. Februar 2020.
Die Gewässerbenutzung wurde übergansweise, zuletzt bis zum 31. Dezember 2025 nach bisherigem Umfang weiter erlaubt.
Zudem erhielt die Stadt Scheßlitz mit Bescheid des Landratsamtes Bamberg vom 12. Juni 1972, Az. III/5-632, in der Fassung der Bescheide vom 4. Februar 1976, Az. III/4-632, vom 27. Februar 1986, Az. 54-632/2.1, vom 18. Mai 1993, Az. 52-632/1-Nr. 85/92, vom 7. November 2005, Az. 52-6418.1-Nr. 97/2005 die wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung des behandelten Abwassers aus der Kläran-lage Giech, sowie des unbehandelten Mischwassers aus den Entlastungsbauwerken.
Diese Erlaubnis wurde befristet erteilt und ist mit Ablauf des 31. April 2013 erloschen.
Die Gewässerbenutzung wurde übergansweise, zuletzt bis zum 31. Dezember 2023 nach bisherigem Umfang weiter erlaubt.
Die durch den Gesetzgeber gestellten Anforderungen an die Abwasserreinigung können mit der be-stehenden Kläranlage Scheßlitz nicht erfüllt werden. Die vorhandene, biologische Reinigungsstufe muss erneuert werden. Die vorhandene mechanische Reinigungsstufe muss an den künftigen höhe-ren Mischwasserabfluss zur Kläranlage angepasst und erweitert werden.
Auch die weitere Kläranlage der Stadt Scheßlitz im Ortsteil Giech erfüllt die durch den Gesetzgeber gestellten Anforderungen nicht, ist technisch und wirtschaftlich verbraucht und soll künftig an die Klär-anlage Scheßlitz angeschlossen werden.
Die Stadt Scheßlitz hat sich daher zum Neubau der Kläranlage Scheßlitz am Standort Giech ent-schlossen.
Das behandelte Abwasser soll bei Fl. Nr. 747 Gmkg. Wiesengiech in den Leitenbach geleitet werden.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

FB 42.2 Wasserrecht
Landratsamt Bamberg
Burger, Alexandra, Frau

Ludwigstr. 23
96052 Bamberg
Bayern
Deutschland

E-Mail: alexandra.burger@lra-ba.bayern.de
Telefon: +49 951 85-514
Fax: +49 951 85-85114
URL: http://www.landkreis-bamberg.de

Datum der Entscheidung

06.07.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2023-07-10_allgemein_Begründung nach § 5 Abs. 2 Sätze 2 und 3 UVPG ( 2023-07-10_allgemein_Begründung nach § 5 Abs. 2 Sätze 2 und 3 UVPG.pdf )
2023-07-10_Feststellung nach § 5 Abs. 1 UVPG ( 2023-07-10_Feststellung nach § 5 Abs. 1 UVPG.pdf )