Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gemeinde Saal a. d. Donau beantragt für die Errichtung eines Fußgän-gerstegs mit anliegender Kneippanlage am Feckinger Bach, auf den Fl. Nrn. 55/2, 616/9 und 633/2, Gemarkung Saal a. d. Donau, die Durchführung eines wasserrechtlichen Verfahrens. Gemäß §§ 5 und 7 Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i. V. m. Nr. 13.18.2 der Anlage 1 zu diesem Gesetz, ist für die Errichtung der Kneippanlage am Feckinger Bach im Rahmen der Vorprüfung unter Berücksichtigung der Schutzkriterien der Anlage 3 zu diesem Gesetz festzustellen, ob durch das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu erwarten sind und deshalb eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Die Vorprüfung erfolgt gemäß § 7 Abs. 2 UVPG als eine überschlägige Prüfung in zwei Stufen, unter Berücksichtigung der in Anlage 3 Nummer 2.3 aufgeführten Kriterien. Die standortbezogene Vorprüfung hat ergeben, dass durch die Errichtung einer Kneippanlage am Feckinger Bach keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Kelheim
Donaupark 12
93309
Kelheim
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@landkreis-kelheim.de |
Telefon: | +49 9441 207-0 |
Fax: | +49 9441 207-1050 |
URL: | http://www.landkreis-kelheim.de |
Datum der Entscheidung
21.07.2022