Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Firma AVES GmbH beantragt auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 613, 613/1, 613/2, 613/3 (Tfl.) der Gemarkung Remshart die Erweiterung des momentan nach Bergrecht betriebenen Abbaus sowie die Verfüllung mit Material der Zuordnungsstufe Z1.1. Das Landratsamt Günzburg beabsichtigt, eine Änderung der bestehenden Abgrabungsgenehmigung nach dem BayAbgrG zu erlassen. Der UVP-Bericht wurde am 22.04.2021 vorgelegt. Aufgrund der Größe des Vorhabens, das in einem Waldstück der Gemeinde Rettenbach gelegen ist, war hier eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, Anlage 1 zum UVPG, Nr. 17.2.1. Um die Erweiterung durchzuführen ist eine Rodung von Waldflächen erforderlich. Im Rahmen des abgrabungsrechtlichen Verfahrens macht das Landratsamt Günzburg nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung - UVPG – das Bestehen einer UVP-Pflicht bekannt. Der UVP-Bericht sowie der zugehörige Lageplan liegen bei der Verwaltungsgemeinschaft Offingen (Adresse: Marktstraße 19, 89362 Offingen) vom 04.10.2021 bis einschließlich 03.11.2021 während der üblichen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Die Unterlagen und dieser Bekanntmachungstext können auch im Internet im UVP-Portal eingesehen werden. Etwaige Einwendungen, Äußerungen oder Fragen sowie Stellungnahmen sind spätestens bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist • schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsgemeinschaft Offingen (Adresse: Marktstraße 19, 89362 Offingen) • schriftlich beim Landratsamt Günzburg (Adresse: An der Kapuzinermauer 1, 89312 Günzburg) oder • zur Niederschrift beim Landratsamt Günzburg, Fachbereich Wasserrecht, Außenstelle Krankenhausstraße 36, 89312 Günzburg zu erheben. Mit Ablauf der Einwendungs- bzw. Äußerungsfrist sind alle Einwendungen und Äußerungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Falls aufgrund der Einwendungen ein Erörterungstermin anberaumt wird, wird dieser ortsüblich bekannt gegeben. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne diesen verhandelt werden. Falls mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden. Ebenso kann die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Günzburg
An der Kapuzinermauer 1
89312
Günzburg
Bayern
Deutschland
E-Mail: | info@landkreis-guenzburg.de |
Telefon: | +49 8221 95-0 |
Fax: | +49 8221 95-240 |
URL: | http://www.landkreis-guenzburg.de |
Verfahrensschritte
Entscheidung über die Zulassung
Datum der Entscheidung
05.01.2022
Auslegungsinformationen
Entscheidung
Öffentliche Auslegung
Zeitraum der Auslegung
04.10.2021 - 03.11.2021