Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Alternoil GmbH hat bei der Stadt Duisburg, Untere Immissionsschutzbehörde die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß §§ 4, 6 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb einer LNG (Liquid Natural Gas / verflüssigtes Erdgas) – Tankstelle am Blumenkampshof 2 in 47059 Duisburg, Flur-Nr. 11, Flurstück 116 der Gemarkung Duisburg beantragt. Dabei handelt es sich um eine vollautomatische, mannlose Anlage zur Betankung LNG-betriebener LKWs mit einer Lagermenge von 28,35 t entzündbarer Gase (LNG) in zwei oberirdischen Tanks. Die Errichtung und der Betrieb einer Anlage, die der Lagerung von Stoffen oder Gemischen, die bei einer Temperatur von 293,15 Kelvin einen absoluten Dampfdruck von mindestens 101,3 Kilopascal und einen Explosionsbereich mit Luft haben (brennbare Gase), in Behältern dient, soweit es sich nicht ausschließlich um Einzelbehältnisse mit einem Volumen von jeweils nicht mehr als 1 000 cm3 handelt, mit einem Fassungsvermögen von 3 t bis weniger als 30 t ist der Nr. 9.1.1.3 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen und in Spalte 2 mit „S“ gekennzeichnet. Für das geplante Vorhaben war deshalb im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens von der Unteren Immissionsschutzbehörde der Stadt Duisburg eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht entsprechend § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen.

UVP-Kategorie

Lagerung von Stoffen und Gemischen

Raumbezug

Adressen

Nordrhein-Westfalen

Ansprechpartner

Amt für Baurecht und betrieblichen Umweltschutz
Stadt Duisburg
Untere Immissionsschutzbehörde

Friedrich-Wilhelm-Str. 96
47051 Duisburg
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

E-Mail: immissionsschutz@stadt-duisburg.de
Telefon: 0203 283 5737
Fax: 0203 283 7263
URL: https://www.duisburg.de/

Datum der Entscheidung

12.05.2022

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Alternoil Duisburg Blumenkampstr_UVP Vorprüfung ( Alternoil_Duisburg_Blumenkampstr_UVP_Vor.pdf )