Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Mit Antrag vom 20.12.2023 - vollständig vorgelegt am 17.01.2024 – beantragt der Landkreis Harburg, Betrieb Kreisstraßen und Radverkehr bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Harburg die wasserrechtliche Erlaubnis für die temporäre Grundwasserhaltung. Hintergrund ist der beabsichtigte Ersatzneubau des Brückenbauwerkes über die Deutsche Bahn-Strecke von Maschen nach Jesteburg bei DB Streckenkilometer 11,576 im Zuge der Rahmelsloher Allee (K9). (Gemarkung Ramelsloh; Flur: 11; Flurstücke: 26/1, 26/2, 26/3) Für die beiden Widerlager ist ein ausgesteifter Spundwandkasten mit Abmessungen von L1 / L2 = 17,335 / 10,72 m vorgesehen. Die Baugrubensohle wird mit BGS = 12,00 m NHN angegeben. Zur fachgerechten Durchführung von Erd- und Gründungsarbeiten ist eine Absenkung des Grundwasserstandes bis 0,50 m unterhalb der Baugrubensohle erforderlich, sodass sich das Absenkziel zu AZ = 11,50 m NHN ergibt. Es ergibt sich ein Absenkmaß von Δh = 2,50 m, das für die Erd- und Gründungsarbeiten durch eine geschlossene Wasserhaltung mit Vakuumspülfiltern zu erzielen ist. Mit der Errichtung der Wasserhaltung soll nach Auskunft des Auftraggebers in der 9. KW begonnen werden. Die Gründungsarbeiten sollen an beiden Widerlagern weitgehend zeitgleich erfolgen, sodass nur kurzzeitig ein Einzelbetrieb der Wasserhaltungen erfolgt. Die Dauer wird auf vier Monate bzw. 120 Tage eingeschätzt. Insgesamt ergeben sich aus dargelegten Berechnungen max. 161.000 m³ Grundwasser, welche im Rahmen der Grundwasserhaltung zurück zu halten sind. Das zutage geförderte Wasser soll nach der Passage von Containern zur Ausfällung von Eisen sowie eines Sandfanges in Gräben geleitet werden. Die Grundwasserqualität wird hierbei regelmäßig durch Analysen kontrolliert.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landkreis Harburg, Niedersachsen
Abt. Umwelt
Schloßplatz 6
21423
Winsen (Luhe)
Niedersachsen
Deutschland
E-Mail: | buergerservice@lkharburg.de |
Telefon: | 04171 693-0 |
URL: | https://www.landkreis-harburg.de/ |
Datum der Entscheidung
19.02.2024