Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die Gemeinde Johanniskirchen, vertreten durch Herrn 1. Bürgermeister Max Maier, beantragt mit Schreiben vom 27.11.2019 die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis nach § 15 WHG für das Einleiten von Abwasser.
Mit dem Vorhaben sollen folgende Gewässerbenutzungen ausgeübt werden:
1. Einleiten des mechanisch-biologisch-chemisch behandelten Abwassers aus der Kläranlage Johanniskirchen (Belebungsanlage mit gemeinsamer Schlammstabilisierung) in den Sulzbach. Die für die beantragte Ausbaugröße zugrundegelegte BSB5-Fracht (roh) im Zulauf der Kläran-lage beträgt 180 kg/d (entsprechend 3.000 EW60). Dies entspricht der Größenklasse 2 nach Anhang 1 zur Abwasserverordnung.
2. Einleiten von abgeschlagenem Mischwasser aus der Entlastungsanlage „RÜB Johanniskir-chen“ (Kanalstauraum mit obenliegender Entlastung und nachgelagertem Regenrückhaltebe-cken).
Im Rahmen der Erlaubnisneuerteilung ist beabsichtigt, die Kläranlage zu ertüchtigen (u.a. Neubau von Belebungsbecken, Nachklärbecken und Schlammspeicher).
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Landratsamt Rottal-Inn
Ringstr. 4
84347
Pfarrkirchen
Bayern
Deutschland
E-Mail: | poststelle@rottal-inn.de |
Telefon: | +49 8561 20-0 |
Fax: | +49 8561 20-130 |
URL: | http://www.rottal-inn.de |
Datum der Entscheidung
10.03.2020