Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Gemeinde Johanniskirchen, vertreten durch Herrn 1. Bürgermeister Max Maier, beantragt mit Schreiben vom 27.11.2019 die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis nach § 15 WHG für das Einleiten von Abwasser.
Mit dem Vorhaben sollen folgende Gewässerbenutzungen ausgeübt werden:
1. Einleiten des mechanisch-biologisch-chemisch behandelten Abwassers aus der Kläranlage Johanniskirchen (Belebungsanlage mit gemeinsamer Schlammstabilisierung) in den Sulzbach. Die für die beantragte Ausbaugröße zugrundegelegte BSB5-Fracht (roh) im Zulauf der Kläran-lage beträgt 180 kg/d (entsprechend 3.000 EW60). Dies entspricht der Größenklasse 2 nach Anhang 1 zur Abwasserverordnung.
2. Einleiten von abgeschlagenem Mischwasser aus der Entlastungsanlage „RÜB Johanniskir-chen“ (Kanalstauraum mit obenliegender Entlastung und nachgelagertem Regenrückhaltebe-cken).
Im Rahmen der Erlaubnisneuerteilung ist beabsichtigt, die Kläranlage zu ertüchtigen (u.a. Neubau von Belebungsbecken, Nachklärbecken und Schlammspeicher).

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Rottal-Inn

Ringstr. 4
84347 Pfarrkirchen
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@rottal-inn.de
Telefon: +49 8561 20-0
Fax: +49 8561 20-130
URL: http://www.rottal-inn.de

Datum der Entscheidung

10.03.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

2020-03-10 UVPG Bek für Amtsblatt ( 2020-03-10 UVPG Bek für Amtsblatt.docx )