Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die Teilnehmergemeinschaft Kondrau beabsichtigt beim Amt für Ländli-che Entwicklung Oberpfalz die Genehmigung des Planes über die ge-meinschaftlichen und öffentlichen Anlagen nach § 41 FlurbG zu bean-tragen.
Für den Bau der gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen war ge-mäß § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG i. V. m. Nr. 16.1 der Anlage 1 zum UVPG ei-ne allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht durchzufüh-ren.
Diese Vorprüfung hat ergeben, dass das Vorhaben unter Berücksichti-gung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erhebli-chen nachteiligen Umweltauswirkungen zur Folge haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wären.
Es wird daher festgestellt, dass für das o. g. Vorhaben eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht besteht.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 UVPG nicht selbständig anfechtbar ist.
Die Planunterlagen können in der Zeit vom 02.11.2020 mit 16.11.2020 in der Verwaltung der Stadt Waldsassen eingesehen werden.

UVP-Kategorie

Flurbereinigung

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz

Falkenberger Str. 4
95643 Tirschenreuth
Bayern
Deutschland

E-Mail: poststelle@ale-opf.bayern.de
Telefon: +49 9631 7920-0
Fax: +49 9631 7920-601
URL: http://www.landentwicklung.bayern.de/oberpfalz

Datum der Entscheidung

23.10.2020

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Waldsassen_150724-Bekanntmachung.pdf ( Waldsassen_150724-Bekanntmachung.pdf )