Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Der Abwasserzweckverband „Meckesheimer Cent“ betreibt seit 1981 eine Verbandskläranlage auf der Gemarkung Meckesheim mit Einleitung des gereinigten Abwassers der 11 Verbandsgemeinden Epfenbach, Eschelbronn, Schönbrunn-Haag, Sinsheim-Hoffenheim, Lobbach mit den Ortsteilen Lobenfeld und Waldwimmersbach, Meckesheim mit Ortsteil Mönchzell, Neidenstein, Spechbach und Zuzenhausen in die Elsenz. Für die Einleitung des behandelten Abwassers besitzt der Abwasserzweckverband eine wasserrechtliche Erlaubnis, (zuletzt erteilt im Rahmen des Erlaubnis- und Genehmigungsbescheids des Regierungspräsidiums Karlsruhe für den Umbau der Verbandskläranlage zur Erhöhung der Stickstoffelimination und die Anpassung der wasserrechtlichen Erlaubnis vom 29.04.1998), die wie der ursprüngliche Planfeststellungsbeschluss unbefristet war. Die Schmutzfrachtberechnung für das Einzugsgebiet Meckesheimer Cent vom 15.11.2013 ergab für den Prognosezustand hydraulische Defizite. Demnach werden die Anforderungen an die Regenwasserbehandlung nur erfüllt, wenn über die Kläranlage eine größere Wassermenge abgearbeitet werden kann. Der Abwasserzweckverband beantragte daher am 22.09.2014 die Genehmigung von Maßnahmen zur Erhöhung der hydraulischen Kapazität sowie die entsprechende Anpassung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Einleitung des gereinigten Abwassers in die Elsenz. Für eine Kläranlage dieser Größenordnung ist nach § 1 Abs. 1 UVPG in Verbindung mit § 9 Abs. 3 Nr. 2 und Anlage 1 Nr. 13.1.2 des UVPG die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1, S. 1 UVPG vorgesehen, da für die bestehende Kläranlage noch keine UVP-Vorprüfung durchgeführt wurde.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Baden-Württemberg

Ansprechpartner

LRA Rhein-Neckar-Kreis
Regierungspräsidium Karlsruhe
Wasserrechtsamt

Kurfürsten-Anlage 38 - 40
69115 Heidelberg
Baden-Württemberg
Deutschland

E-Mail: wasserrechtsamt@rhein-neckar-kreis.de
Telefon: 06221 522-1725
Fax: 06221 522-91725
URL: http://www.rhein-neckar-kreis.de

Datum der Entscheidung

21.01.2019

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Kläranlage Meckesheimer Cent - Feststellung keine UVP Pflicht ( Kläranlage Meckesheimer Cent - Feststellung keine UVP Pflicht.pdf )