Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Gemäß § 7 Abs. 1 i. V. m. der Anlage 1 Nr. 13.13 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeits-prüfung (UVPG) ist für den Bau eines Deiches oder Dammes, der den Hochwasserabfluss be-einflusst (sofern nicht von Nr. 13.16 erfasst) eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durch-zuführen.

Die allgemeine Vorprüfung wird als überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien durchgeführt. Die UVP-Pflicht besteht, wenn das Neuvorha-ben nach Einschätzung der zuständigen Behörde erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die nach § 25 Abs. 2 UVPG bei der Zulassungsentscheidung zu berücksichtigen wäre.

Im Zuge der hydraulischen Berechnungen zum gesteuerten Flutpolder Öberauer Schleife wurde festgestellt, dass ab einem Donauhochwasser von knapp unter HQ100 Wasser über den Köß-nachableiter in den Polder Parkstetten-Reibersdorf läuft. Der Überlauf erfolgt über eine Tiefstelle in der Staatsstraße St 2125 südöstlich von Kößnach, die Flutung erfolgt von der Donau her rund 2,8 km gegen die Fließrichtung der Kößnach (Antragsunterlagen vom 10.04.2019, Anlage 3 – festgesetztes Überschwemmungsgebiet). Die Überschwemmung der Staatsstraße St 2125 stellt eine Schwachstelle im bisherigen Ausbaukonzept für die Donau dar, die mit den Ausbauzielen des Hochwasserschutzes für den Polder Parkstetten-Reibersdorf nicht vereinbar ist.

Zweck des Vorhabens ist es, eine Schwachstelle für den künftigen Schutz des Polders Parkstet-ten-Reibersdorf vor einem 100-jährlichen Donauhochwasser zu beseitigen und gleichzeitig die Befahrbarkeit der Staatsstraße St 2125 im Bereich Kößnach bei einem 100-jährlichen Donau-hochwasser zu gewährleisten.

Im Wesentlichen wird die bestehende Staatstraße St 2125 im Tiefpunkt, am höher liegenden Fahrbahnrand, auf 320,34 m ü. NHN bzw. an der Straßenachse auf 320,25 m ü. NHN, angeho-ben. Somit ergibt sich eine maximale Erhöhung der Staatsstraße St 2125 um 0,70 m. Die erfor-derliche Höhe der neuen Fahrbahn wird auf rd. 360 m durch Vollausbau erreicht.

Vorhabensträger ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggen-dorf, Detterstraße 20, 94469 Deggendorf.

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, Detterstraße 20, 94469 Deggendorf, beantragte mit dem Schreiben vom 10.04.2019 die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für die Aufhöhung der Staatsstraße St 2125 als Hochwasserschutzmaßnahme.

Den Antragsunterlagen waren Unterlagen entsprechend Anlage 2 des UVPG beigefügt.

UVP-Kategorie

Wasserwirtschaftliche Vorhaben

Raumbezug

Adressen

Bayern

Ansprechpartner

Landratsamt Straubing-Bogen
Roth, Uwe, Herr

Leutnerstr. 15
94315 Straubing
Bayern
Deutschland

E-Mail: roth.uwe@landkreis-straubing-bogen.de
Telefon: +49 9421 973-267
Fax: +49 9421 973-416
URL: http://www.landkreis-straubing-bogen.de

Datum der Entscheidung

18.04.2023

Ergebnis der UVP-Vorprüfung

Erhöhung St 2125 Aktenvermerk UVP Bekanntgabe UVP Portal ( Erhöhung St 2125 Aktenvermerk UVP Bekanntgabe UVP Portal.docx )