Allgemeine Vorhabenbeschreibung
Die EnBW Windkraftprojekte GmbH, Schelmenwasenstraße 15, 70567 Stuttgart, beantragt gemäß § 16 BImSchG die Genehmigung zur wesentlichen Änderung von fünf Windenergieanlagen des Typs VESTAS V150-4,2MW (166 m Nabenhöhe, 241 m Gesamthöhe) durch eine Leistungserhöhung zur Nachtzeit, die Anerkennung der Wirksamkeit der Ablenkflächen für die Art des Rotmilans und die Installation einer bedarfsgerechten Nachtkennzeichung. Mit Genehmigungsbescheiden vom 22.03.2021 wurden der EnBW Windkraftprojekte GmbH die Genehmigungen nach § 4 BImSchG für das ursprüngliche Vorhaben erteilt. Die o. g. Windenergieanlagen sind unter Nr. 1.6.2 des UVPG als Vorhaben genannt, für das im Rahmen einer allgemeinen Vorprüfung nach § 5 UVPG zu prüfen ist, ob von dem Vorhaben nach den Kriterien der Anlage 3 UVPG erhebliche nachteiligere Umweltauswirkungen zu erwarten sind, die zu berücksichtigen wären. Nach Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen wurde entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nicht notwendig ist, da durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Maßgeblich für diese Entscheidung war, dass durch das Vorhaben unter Berücksichtigung der bereits genehmigten Windfarm-Konstellation keine Verschlechterung für die betroffenen Schutzgüter zu erwarten ist. Die immissionsschutzrechtlichen Richtwerte in Bezug auf das Schutzgut Mensch / menschliche Gesundheit werden eingehalten, bzw. gegenüber der bisherigen Situation sogar verbessert; erhebliche nachteiligere Auswirkungen im Hinblick auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt; Fläche, Boden; Wasser; Klima, Luft; Landschaft und kulturelles Erbe sowie sonstige Sachgüter können im Vergleich zur genehmigten Ausgangssituation ferner nicht festgestellt werden. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung entfällt somit.
UVP-Kategorie
Raumbezug
Adressen
Ansprechpartner
Kreis Höxter - Der Landrat
untere Immissionsschutzbehörde
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
E-Mail: | info@kreis-hoexter.de |
Telefon: | 05271-965-0 |
Fax: | 05271-37926 |
URL: | https://www.kreis-hoexter.de |
Datum der Entscheidung
06.10.2022