Allgemeine Vorhabenbeschreibung

Die ERVIN Germany GmbH, Industriestraße A 15 in 01612 Glaubitz, beantragte mit Datum vom 23. April 2021, zuletzt aktualisiert am 30. Juli 2021, die Genehmigung nach § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Ge-räusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BIm-SchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873) geändert worden ist, in Verbindung mit § 1 und den Nummer 3.2.2.1 und 8.12.3.2 des Anhangs 1 in Verbindung mit Anhang 2 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anla-gen (4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I. S. 1440), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Januar 2021 (BGBl. I S. 69) geändert worden ist, die wesentliche Änderung des Stahlwerkes durch die Erweiterung der Anlage zum Herstellen von metallischen Partikeln und Strahlmitteln von 60.000 t/a auf eine Kapazität von 120.000 t/a Fertigerzeugnissen am Standort Industriestraße A 15 in 01612 Glaubitz (Flst.-Nr. 506/55, 545/9, 547/1, 572/3, 572/10, 575/6, 575/33 der Gemarkung Glaubitz). Die Änderung umfasst neben der Kapazitätserhöhung insbesondere die Errichtung und den Betrieb der Erweiterungen der Betriebseinheiten 10 (Rohstoffhalle), 20 (Schmelzanlage), 50 (Wärmebehandlung), 60 (Grit), 90 (Verwaltungsgebäude), 110 (Energienetz, elektrisch), 120 (Wassernetz) sowie 130 (Erdgasnetz) sowie die dafür notwendige Infrastruktur. Es wird hiermit die 1. Teilgenehmigung gemäß § 8 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von Teilen der Anlage und gemäß § 8a BImSchG der vorzeitige Beginn für die Errichtung baulicher Anlagen der Rohstoffhalle beantragt. Die 1. Teilgenehmigung bezieht sich im Wesentlichen auf die Kapazitätserhöhung auf 120.000 t/a Fertigerzeugnisse, die Errichtung einer Dieseltankstelle innerhalb des Gebäudes, Gebäudeerweiterungen der Rohstoffhalle, der Feuerfesthalle sowie des Verwaltungsgebäudes, die Errichtung eines Leerpalettenlagers, die Errichtung eines überdachten Außenlagers, Schaffung einer Freilagerfläche für Instandhaltungsmaterialien, die Errichtung eines zusätzlichen 110 kV-Transformators, die Erweiterung der Mittelspannungsstation, die Nutzungsänderung einer Freilagerfläche für Elektroden, die Erweiterung einer Demonstrationsstrahlanlage, die Vergrößerung der Entstaubungsanlage, die Errichtung einer zweiten Werkszufahrt sowie im Zusammenhang mit der Kapazitätserhöhung stehende Ausrüstungen wie insbesondere ein zusätzlicher Schmelzkran, ein Kran für Feuerfestarbeiten, zusätzliche Druckluftanlagen und Erweiterung der Natriumnitritanlage und Errichtung eines Natriumnitritvorratslagers sowie Versetzung des Stickstofflagers. Die voraussichtliche Inbetriebnahme der geänderten Anlage soll im IV. Quartal 2021 erfolgen. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach § 16 und 8 BImSchG und wird hiermit gemäß § 10 Absätze 3, 4 und 6 BImSchG i. V. m. §§ 8 bis 10a und 12 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 11. November 2020 (BGBl. I S. 2428) geändert worden ist, öffentlich bekannt gemacht. Das Vorhaben ist nach Ziffer 3.3.1 und Ziffer 8.7.1.2 des Anhangs 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (UVPG; BGBl. I S. 540) einzustufen. Gemäß § 9 UVPG wäre zu prüfen, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist. Die Antragstellerin hat aber auf der Grundlage von § 9 Abs. 4 und § 7 Abs. 3 UVPG freiwillig die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Für das Vorhaben werden darüber hinaus wasserrechtliche Erlaubnisse gem. § 8 bis § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Meißen beantragt.

UVP-Kategorie

Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung
Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen

Raumbezug

Adressen

Sachsen

Ansprechpartner

Landesdirektion Sachsen
Dienststelle Dresden

Sachsen
Deutschland

E-Mail: post@lds.sachsen.de
Telefon: 0351 825-0
Fax: 0351 825-9999

Verfahrensschritte

Entscheidung über die Zulassung

Datum der Entscheidung

05.05.2022

Auslegungsinformationen

Bekanntmachung_Entscheidung ( Bekanntmachung_Entscheidung.pdf )

Entscheidung

2022-05-05 - 1. Teilgenehmigung ( 2022-05-05 - 1. Teilgenehmigung.pdf )

Öffentliche Auslegung

Zeitraum der Auslegung

18.11.2021 - 17.12.2021

Auslegungsinformationen

Bekannmachung_ERVIN_04.08.2021 ( Bekannmachung_ERVIN_04.08.2021.pdf )
Bekanntmachung EÖT ERVIN ( Bekanntmachung EÖT ERVIN.pdf )

UVP-Bericht, ggf. Antragsunterlagen

ERVINGermanyGmbH_Abschnitt-14 ( ERVINGermanyGmbH_Abschnitt-14.pdf )